Bundesrat will Emissionsabgabe abschaffen und an anderen Stempelabgaben festhalten

Bern, 01.12.2011 - Der Bundesrat hat gestern eine Aussprache über steuerpolitische Prioritäten geführt und aus finanzpolitischen Gründen lediglich zwei Reformen als vordringlich festgelegt: Er räumt der Beseitigung der verfassungswidrigen Heiratsstrafe und der Unternehmenssteuerreform III (USTR III) Priorität ein. Nach der bereits beschlossenen Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital soll im Rahmen der USTR III auch die Emissionsabgabe auf Eigenkapital eliminiert werden. An den übrigen Stempelabgaben – der Umsatz- und der Versicherungsabgabe – will der Bundesrat aus finanzpolitischen Gründen festhalten.

Die vollständige Beseitigung der Heiratsstrafe (d.h. der steuerlichen Schlechterstellung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren) verursacht - je nach Variante - Mindereinnahmen von 900 bis 1'300 Millionen Franken. Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2011 das EFD beauftragt, bis zur Sommerpause 2012 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Bei der USTR III sind die konkrete Ausgestaltung und die finanziellen Auswirkungen noch offen. Bereits entschieden hat der Bundesrat in einem Grundsatzentscheid vom Dezember 2008, dass im Rahmen dieser Reform unter anderem auch die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abgeschafft werden soll.

Strategie im Bereich der Stempelabgaben

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat in einer am 1. Juli 2011 veröffentlichten Studie die schrittweise Abschaffung der Stempelabgaben evaluiert. Diese geht auf den Bericht „Strategische Stossrichtung für die Finanzmarktpolitik der Schweiz" zurück, der am 16. Dezember 2009 vom Bundesrat verabschiedet wurde. Ein Element dieser neuen Strategie des Bundesrates ist die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für den Finanzplatz. Dabei erteilte der Bundesrat den Auftrag, die Abschaffung der Stempelabgaben zu evaluieren. Zudem verlangen mehrere parlamentarische Vorstösse eine schrittweise Abschaffung der Stempelabgaben.

Der Bundesrat hat von dieser Studie Kenntnis genommen. Sie zeigt auf, wie und innert welchem Zeitraum die Stempelabgaben abgeschafft werden könnten. Dabei wurden die Gegenfinanzierung geprüft und die einzelnen Kategorien der Stempelabgaben auf Grund ihrer Wirkungen auf die Standortattraktivität und die Effizienz beurteilt.

Bestimmte Stempelabgaben können der Studie zufolge eine Unterbesteuerung bei der Mehrwertsteuer oder der Einkommenssteuer ganz oder teilweise ausgleichen. Dabei geht es in erster Linie um mehrwertsteuerbefreite Bank- und Versicherungsgeschäfte (Wertschriftenhandel, Vermögensverwaltung, Sach- und Vermögensversicherung) sowie um einkommenssteuerfreie einmalprämienfinanzierte rückkaufsfähige Kapitalversicherungen. Diese Ausgleichsfunktion der Stempelabgaben wird in der Studie gewürdigt und bei der Frage der Gegenfinanzierung berücksichtigt.

Der Bundesrat will nach der bereits im Rahmen der „Too-big-to-fail"-Vorlage beschlossenen Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital und der für die USTR III vorgesehenen Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital auf weitere, wesentliche Mindereinnahmen verursachende Abschaffungsschritte im Bereich der Stempelabgaben verzichten. Er hält somit an der Umsatzabgabe und an der Versicherungsabgabe weitgehend fest, zumal keine Gegenfinanzierung identifiziert worden ist, die zugleich ökonomisch sinnvoll und politisch realisierbar erscheint. Bei der Versicherungsabgabe befürwortet er lediglich den Übergang zum Risikobelegenheitsprinzip im Bereich der Vermögensversicherung zu prüfen.


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