Wichtiger Schritt im Kampf gegen Designer-Drogen

Bern, 06.12.2011 - Die Schweiz kann im Kampf gegen illegale Designer-Drogen ein neues Instrument zum ersten Mal anwenden: per 1. Dezember 2011 wurden rund 50 solche Substanzen der Betäubungsmittelgesetzgebung unterstellt. Eine entsprechende Verordnungsänderung des Eidgenössischen Departements des Innern trat auf dieses Datum in Kraft.

Neu werden 52 Einzelsubstanzen und sieben Verbindungsklassen  (Link zur vollständigen Liste: http://www.admin.ch/dokumentation/gesetz/00068/index.html?lang=de) den eigentlichen Betäubungsmitteln gleichgestellt. Das heisst: Herstellung, Handel und Anwendung sind illegal und unterliegen der Strafandrohung des Betäubungsmittel-Gesetzes. Zudem ist es für die Zoll- und Polizeiorgane nun möglich, Ware unmittelbar zu beschlagnahmen.

Mit der Inkraftsetzung des revidierten Betäubungsmittelgesetztes und den dazugehörenden Verordnungen auf den 1. Juli 2011 hat der Bundesrat die Grundlage geschaffen, so genannte Designer-Drogen in einem ordentlichen Verfahren rasch der Kontrolle zu unterstellen. Damit ist die Schweiz wieder in der Lage, der Geschwindigkeit des Designer-Drogen-Marktes wirkungsvoll entgegen zu treten.  Swissmedic sieht vor, die neu auftretenden Substanzen jeweils möglichst rasch und mehrmals jährlich in das sogenannte „Verzeichnis e“ aufzunehmen. Damit bewegt sich die Schweiz im Gleichtakt mit den umliegenden Ländern und droht nicht -  wegen fehlender Regelungen - zum Umschlagplatz für Designerdrogen zu werden. 

Für Firmen und Laboratorien, die in ihrer täglichen Arbeit die erwähnten Substanzen benötigen, sieht das Gesetz die Möglichkeit einer speziellen Bewilligung vor. Diese wird im Einzelfall und nach sorgfältiger Prüfung durch das Department des Inneren (EDI) erteilt.


Adresse für Rückfragen

Swissmedic
Hans-Beat Jenny (Leiter Bereich Bewilligungen)
Tel.: +41 31 322 04 69


Herausgeber

Eidgenössisches Departement des Innern
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Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut
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