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Mit Entscheid vom 5. Februar 2007 stellte die WEKO fest, dass Swisscom im Zeitraum bis zum 31. Mai 2005 marktbeherrschend war und ihre Terminierungsgebühr von 33,5 Rappen pro Minute unangemessen hoch angesetzt hatte. Die Untersuchung wurde für die Folgezeit gegen Swisscom, Sunrise und Orange weitergeführt. Das Bundesgericht hat im April dieses Jahres den Entscheid der WEKO aufgehoben. Da sich die Fernmeldedienstanbieter mit einer Interkonnektionsklage gegen überhöhte Terminierungsgebühren wehren könnten, fehle es am Tatbestandsmerkmal der Erzwingung, so das Bundesgericht.
Die WEKO hat nun die Konsequenzen aus dem Bundesgerichtsurteil gezogen und führt die Untersuchung gegen Swisscom, Sunrise und Orange nicht weiter. Die damalige Intervention der WEKO zeigte dennoch Wirkung. Die Terminierungspreise sind seither auf weniger als 10 Rappen gesunken.