Bericht über die Zukunft der 2. Säule geht in die Anhörung

Bern, 04.01.2012 - Das Eidgenössische Departement des Innern hat Ende Dezember beschlossen, die Anhörung zum Bericht über die Zukunft der 2. Säule zu eröffnen. Der Bericht enthält eine umfassende Problemanalyse und Lösungsansätze zu den verschiedenen Reformpunkten, insbesondere zum Mindestumwandlungssatz, zur Legal Quote und zu den Verwaltungskosten. Der Bundesrat wird den Bericht nach der Anhörung bereinigen und mit konkreten Reformvorschlägen im Sinne einer Reformagenda dem Parlament vorlegen.

Nachdem die Stimmberechtigten am 7. März 2010 die von Bundesrat und Parlament beschlossene Anpassung des Mindestumwandlungssatzes abgelehnt haben, beschloss der Bundesrat, die im Gesetz vorgeschriebene Berichterstattung über den Umwandlungssatz inhaltlich zu erweitern und eine umfassende Auslegeordnung zu erarbeiten, in der die aktuellen Probleme analysiert und mögliche Lösungsansätze aufgezeigt werden. Die stetig steigende Lebenserwartung und die andauernd schlechte Verfassung der Finanzmärkte, die vielen Vorsorgeeinrichtungen zu schaffen machen, aber auch gesellschaftliche Veränderungen, wie etwa der Trend zu mehr Teilzeitarbeit oder vermehrte Erwerbsunterbrüche, stellen die berufliche Vorsorge vor grosse Herausforderungen.

Im Mittelpunkt des nun vorliegenden Berichts über die Zukunft der 2. Säule steht der Mindestumwandlungssatz. Es werden Überlegungen zu seiner Höhe angestellt und flankierende Massnahmen, mit denen die Auswirkungen einer allfälligen Senkung des Satzes auf die Höhe der Renten abgefedert werden könnten, erörtert. Weitere Schwerpunkte des Berichts widmen sich den Kosten der beruflichen Vorsorge und Vereinfachungen sowie der Gewinnbeteiligung der Versicherungsgesellschaften (Legal Quote). Darüber hinaus beleuchtet der Bericht zahlreiche Themen rund um die Finanzierung und Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge.

Der Bericht über die Zukunft der 2. Säule wurde in enger Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen BVG-Kommission erstellt. Das Eidg. Departement des Innern gibt nun den interessierten Kreisen bis Anfang März 2012 Zeit, zu den Lösungsansätzen Stellung zu nehmen. Der Bundesrat wird unter Berücksichtigung der Anhörungsergebnisse zu den einzelnen Reformpunkten konkrete Reformvorschläge ausarbeiten und den Bericht mit einer entsprechenden Reformagenda noch vor der Sommerpause 2012 zuhanden des Parlaments verabschieden. Anschliessend kann die Umsetzung der einzelnen Reformen an die Hand genommen werden.


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