Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Griechenland in Kraft getreten

Bern, 28.12.2011 - Das Änderungsprotokoll vom 4. November 2010 zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Griechenland ist gestern in Kraft getreten. Es enthält eine OECD-Amtshilfeklausel. Das Änderungsprotokoll trägt zur weiteren positiven Entwicklungen der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen bei.

Nebst einer OECD-Amtshilfeklausel haben die Schweiz und Griechenland unter anderem vereinbart, dass Dividendenzahlungen an Vorsorgeeinrichtungen oder an Gemeinwesen künftig von der Quellensteuer befreit werden. Das Besteuerungsrecht des Quellenstaats für Zinsen wird von heute 10 Prozent auf 7 Prozent herabgesetzt. Im revidierten DBA mit Griechenland konnte zudem eine Schiedsgerichtsklausel aufgenommen werden. Diese trägt zur definitiven Vermeidung der Doppelbesteuerung bei.

Die Bestimmungen des Änderungsprotokolls finden ab dem 1. Januar 2012 Anwendung. Das Änderungsprotokoll wurde von den Parlamenten beider Länder genehmigt.


Adresse für Rückfragen

Urs Duttweiler
Abteilung Steuern, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
+41 31 322 72 52
urs.duttweiler@estv.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-42851.html