Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Japan tritt in Kraft

Bern, 28.12.2011 - Das am 21. Mai 2010 unterzeichnete revidierte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Japan tritt am 30. Dezember 2011 in Kraft. Die Schweiz und Japan haben den diplomatischen Notenaustausch zur Ratifizierung abgeschlossen. Das Abkommen enthält eine OECD-Amtshilfeklausel. Das DBA trägt zu weiteren positiven Entwicklungen der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen bei.

Gegenüber dem geltenden DBA wurden im Bereich der Quellensteuern Verbesserungen erreicht: Dividendenzahlungen zwischen Gesellschaften, die mit mindestens 50 Prozent der Stimmrechte verbunden sind, profitieren künftig vom Nullsatz. Liegt die Beteiligung über 10 Prozent der Stimmrechte, verbleibt eine Residualsteuer von 5 Prozent. Für Lizenzgebühren gilt künftig der generelle Nullsatz. Schliesslich werden künftig auch Zinszahlungen an Finanzinstitute (Banken, Versicherungen oder Rückversicherungen, Effektenhändler) oder an Vorsorgeeinrichtungen von der Quellenbesteuerung befreit.

Am 30. November 2011 haben die Schweiz und Japan den diplomatischen Notenaustausch zur Ratifizierung des DBA abgeschlossen, sodass das Abkommen gemäss Vertragstext 30 Tage später, am 30. Dezember 2011, in Kraft tritt. Die Bestimmungen des Abkommens finden ab dem 1. Januar 2012 Anwendung.


Adresse für Rückfragen

Urs Duttweiler
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
+41 31 322 72 52
urs.duttweiler@estv.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-42854.html