Doppelbesteuerungsabkommen mit Uruguay tritt in Kraft

Bern, 29.12.2011 - Nach erfolgtem diplomatischen Notenaustausch ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Uruguay am 28. Dezember 2011 in Kraft getreten. Es enthält Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem heute geltenden internationalen Standard. Das DBA trägt zur weiteren positiven Entwicklungen der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen bei.

Nebst dem Informationsaustausch haben die Schweiz und Uruguay vereinbart, dass Dividenden im Quellenstaat mit 15 Prozent besteuert werden. Sofern Unternehmen mit mehr als 25 Prozent an der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt sind, werden die Dividenden im Quellenstaat mit 5 Prozent besteuert. Weiter wurde ausgehandelt, dass das Besteuerungsrecht für Zinsen grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat liegt und dass der Quellenstaat Zinsen mit 10 Prozent besteuern kann. Zinsen im Zusammenhang mit Kreditverkäufen werden steuerbefreit sein. Auch auf Zinsen für langfristige Bankdarlehen werden keine Quellensteuern erhoben. Lizenzgebühren werden ausschliesslich im Ansässigkeitsstaat des Zahlungsempfängers besteuert, solange die Schweiz auf Lizenzgebühren keine Quellensteuer erhebt.

Die Bestimmungen des Abkommens finden ab dem 1. Januar 2012 Anwendung.


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