Geldwäschereibekämpfung: Internationaler Informationsaustausch

Bern, 18.01.2012 - Die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) soll künftig mit ihren ausländischen Partnerbehörden auch Finanzinformationen austauschen können. Dies soll die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung verbessern und die Integrität des schweizerischen Finanzplatzes stärken. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung den Vorentwurf für eine entsprechende Änderung des Geldwäschereigesetzes genehmigt und gleichzeitig die Vernehmlassung eröffnet.

Die Schweiz verfügt über ein umfassendes und international anerkanntes Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Den zentralen gesetzlichen Rahmen legt das Geldwäschereigesetz vom 10. Oktober 1997 fest. Ein wichtiger institutioneller Pfeiler in diesem Dispositiv ist die Meldestelle für Geldwäscherei (Money Laundering Reporting Office Switzerland, MROS). Sie nimmt die Verdachtsmeldungen der Finanzintermediäre (Banken, Treuhänder, Vermögensverwalter etc.) bezüglich Geldwäscherei, deren Vortaten, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung entgegen. Die MROS analysiert die Verdachtsmeldungen und leitet sie gegebenenfalls an die Strafverfolgungsbehörden weiter.

Im Rahmen ihrer Analysetätigkeit tauscht die MROS Informationen mit ihren Partnerbehörden im Ausland aus, die ebenfalls die Funktion einer Meldestelle (englisch: Financial Intelligence Unit, FIU) wahrnehmen. Der MROS ist es gemäss geltendem Recht verwehrt, ihren ausländischen Partner-FIUs im Rahmen der Amtshilfe auch Finanzinformationen wie Bankkontonummern, Informationen zu Geldtransaktionen oder Kontosaldi zur Verfügung zu stellen. Diese sind nach dem geltenden schweizerischen Recht vom Bankkundengeheimnis resp. vom Amtsgeheimnis erfasst.

Diese Situation wirkt sich in der Bekämpfung der Geldwäscherei für alle Beteiligten und namentlich auch für die Schweiz selbst nachteilig aus. Diverse ausländische Meldestellen halten nämlich Gegenrecht und lassen der MROS ihrerseits keine Finanzinformationen zukommen. Somit liegt es im Interesse der Schweiz, den durch das Bankgeheimnis bedingten Behinderungen des Amtshilfevollzugs ein Ende zu setzen und die MROS in die Lage zu versetzen, am Austausch von allen verfügbaren Daten teilzuhaben.

Effizienter und gesicherter Austausch
Die FIUs - darunter seit 1998 auch die MROS - sind weltweit in der Egmont-Gruppe zusammengeschlossen. Die Egmont-Gruppe will den effizienten und gesicherten Informationsaustausch unter FIUs fördern und legt dafür Grundsätze für die internationale Zusammenarbeit fest.

Das zentrale internationale Forum im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung ist die „Groupe d'action financière" (GAFI), an der auch die Schweiz aktiv teilnimmt. Die GAFI definiert internationale Regulierungsstandards in diesem Bereich durch den Erlass von politisch verbindlichen Empfehlungen. Diese Empfehlungen werden derzeit überarbeitet und voraussichtlich an der Plenarsitzung der GAFI im Februar 2012 verabschiedet. Zwei dieser Empfehlungen betreffen die Aufgaben und Befugnisse der nationalen FIUs, also - in der Schweiz - der MROS.

Angleichung des schweizerischen Rechts an die internationale Praxis
Im Rahmen der Überarbeitung ihrer Empfehlungen hat die GAFI die Anforderungen an den internationalen Informationsaustausch klargestellt. Namentlich werden die Meldestellen neu ausdrücklich dazu verpflichtet, alle verfügbaren Informationen untereinander auszutauschen. Dieser Informationsaustausch zwischen FIUs soll nicht länger durch nationale Geheimnisschutznormen beschränkt werden dürfen. Für die schweizerische Meldestelle MROS bedeutet dies, dass sie Finanzinformationen weitergeben muss und diese nicht mehr unter dem Vorbehalt des Bankkundengeheimnisses zurückbehalten darf.

Die MROS ist innerhalb der Egmont-Gruppe die einzige von 127 FIUs, die eine Weitergabe von Finanzinformationen an ihre Partnerbehörden heute noch einer solchen Beschränkung unterwirft. Diese Praxis der MROS wurde im Juli 2011 von der Egmont-Gruppe als Verstoss gegen ihre Prinzipien zum Informationsaustausch zwischen FIUs gewertet. Die Egmont-Gruppe droht der MROS mit einer Suspendierung ihrer Mitgliedschaft, sollte die Schweiz nicht innerhalb eines Jahres eine entsprechende Anpassung ihrer Gesetzgebung einleiten. Eine solche Suspendierung könnte negative Auswirkungen auf die Reputation des schweizerischen Finanzplatzes auslösen.

Anpassung angezeigt
Vor dem Hintergrund, dass die Haltung von GAFI und Egmont-Gruppe im Einklang mit dem Interesse der Schweiz steht, vollumfänglich am Amtshilfeverkehr teilzunehmen, hält es der Bundesrat für angezeigt, das schweizerische Recht im Bereich des Informationsaustausches zwischen den Geldwäscherei-Meldestellen den internationalen Standards der GAFI und der Praxis der Egmont-Gruppe anzugleichen. Damit können die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung verbessert sowie die Integrität des schweizerischen Finanzplatzes gestärkt werden.

Umgesetzt werden soll dies mit einer punktuellen Anpassung des Geldwäschereigesetzes. Im Kern geht es darum, der MROS zu ermöglichen, den ausländischen Partnerbehörden auch konkrete Finanzinformationen wie Bankkontonummern, Informationen zu Geldtransaktionen oder Kontosaldi zur Verfügung zu stellen.

Mit der Gesetzesrevision soll zudem die Befugnis von MROS zur Beschaffung von Informationen gegenüber den Finanzintermediären erweitert werden: Sie soll neu Informationen auch bei dritten Finanzintermediären einfordern können, also bei solchen Finanzintermediären, die nicht selber eine Verdachtsmeldung nach Art. 9 GwG oder Art. 305ter Abs. 2 des Strafgesetzbuches erstattet haben. Damit kann wiederum der Gehalt der Informationen, die MROS im Rahmen des internationalen Informationsaustausches unter Geldwäscherei-Meldestellen zur Verfügung stellt, qualitativ erhöht werden. Gleichzeitig dient diese zusätzliche Informationsgewinnung aber auch ihren eigenen Analysen von Verdachtsmeldungen. Unverändert gilt dabei die konzeptionelle Vorgabe, dass die MROS weiterhin nur eine Analyse- und Weiterleitungsfunktion haben und keine (polizeiliche) Ermittlungsfunktion wahrnehmen soll.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 27. April 2012.


Adresse für Rückfragen

Judith Voney, Chefin MROS (Deutsch und Englisch), Tel. +41 31 325 09 88
Stiliano Ordolli, Stellvertretender Chef MROS (Französisch und Italienisch), Tel. +41 31 323 34 52



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Der Bundesrat
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