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Mit dem Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz (Netzbeschluss) hat das Parlament 1960 die Strassenverbindungen von nationaler Bedeutung festgelegt. Im Vordergrund standen damals Strecken, welche die grossen Schweizer Wirtschaftszentren untereinander und mit den ausländischen Hochleistungsstrassen verbanden. Aufgrund der wachsenden Mobilität und der sich geänderten Siedlungsstruktur haben sich die Anforderungen an die Nationalstrassen inzwischen stark gewandelt.
Eine umfassende Überprüfung hat gezeigt, dass das Nationalstrassennetz heute die Bedürfnisse der mittelgrossen Städte und Agglomerationen sowie der Randregionen nicht mehr in ausreichendem Masse erfüllt. Um Abhilfe zu schaffen, beantragt der Bundesrat dem Parlament im Rahmen der Botschaft zur Anpassung des Netzbeschlusses (NEB), auf Anfang 2014 zusätzliche Strecken im Umfang von rund 387 Kilometern ins Nationalstrassennetz aufzunehmen. Es handelt sich dabei ausschliesslich um bereits bestehende kantonale Strassenverbindungen. Gleichzeitig soll die bisher im Netzbeschluss aufgeführte Verbindung zwischen Schaffhausen und Bargen gestrichen werden. Durch diese Massnahmen wird das Nationalstrassennetz um insgesamt rund 376 Kilometer erweitert.
Aus dem Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Strecken, die neu ins Nationalstrassennetz aufgenommen werden, entstehen Mehrkosten von rund 305 Millionen Franken pro Jahr. 30 Millionen davon werden durch Kompensationen bei anderen Beiträgen von den Kantonen getragen. Die verbleibenden 275 Millionen Franken fallen beim Bund an und sollen durch die Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette finanziert werden. Die Jahresvignette wird neu 100 Franken kosten. Gleichzeitig soll eine Zweimonatsvignette für 40 Franken geschaffen werden, für Automobilisten, die das Nationalstrassennetz nur für kurze Zeit nutzen. Der Vignettenpreis wird nicht auf Vorrat erhöht – sondern erst dann, wenn die Rückstellungen der Spezialfinanzierung Strassenverkehr unter 1 Milliarde Franken gesunken sind. Das wird voraussichtlich 2015 der Fall sein.
Bund übernimmt national bedeutende Ausbauvorhaben der Kantone
Mit der Botschaft zur Anpassung des Netzbeschlusses beantragt der Bundesrat im Weiteren, drei national bedeutende Ausbauvorhaben zu übernehmen, die von den Kantonen vorangetrieben wurden. Es handelt sich dabei um die Lückenschliessung der Zürcher Oberlandautobahn sowie um die Umfahrungen von Le Locle und La Chaux-de-Fonds. Diese Projekte werden bis zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des angepassten Bundesbeschlusses voraussichtlich Baureife erlangt haben. Schliesslich beantragt der Bundesrat die Aufnahme der beiden Netzergänzungen für die "Glattalautobahn" und die "Umfahrung Morges" in den Netzbeschluss. Diese beiden Projekte sind nötig für die Engpassbeseitigung auf der N1 im Raum Zürich/Glattal sowie im Raum Lausanne/Morges.