Gesicherte Finanzierung und langfristiger Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI)

Bern, 18.01.2012 - Der Bundesrat hat die Vorlage zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) ans Parlament überwiesen. Sie dient dazu, die Finanzierung der Bahninfrastruktur langfristig zu sichern. Parallel legt der Bundesrat in seiner Botschaft dem Parlament auch das Strategische Entwicklungsprogramm für die Bahninfrastruktur (STEP) sowie einen ersten konkreten Ausbauschritt für den Zeithorizont 2025 vor. Der Bundesrat konkretisiert in der Vorlage die Eckwerte, die er Anfang November 2011 beschlossen hat und empfiehlt die Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr" zur Ablehnung.

Die Finanzierung der Bahninfrastruktur soll einfacher und übersichtlicher werden: die Kosten für Substanzerhalt, Betrieb und Ausbau werden aus einem einzigen Fonds gedeckt, dem Bahninfrastruktur-Fonds BIF. Die heute bestehende finanzielle Lücke, namentlich beim Substanzerhalt, wird mit zusätzlichen Beiträgen von allen Beteiligten - Bund, Kantonen, Passagieren sowie Pendlerinnen und Pendlern - gedeckt.

Entschieden hat der Bundesrat über die Form des Kantonsbeitrags von 200 Mio. Franken,  dessen Ausgestaltung im November 2011 noch offen geblieben war. Er schlägt eine Neuregelung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen vor, welche den Mittelbedarf für den Bund bzw. den BIF um 200 Mio reduziert und die Ausgaben der Kantone zugunsten der Bahn entsprechend erhöht. Die vorgeschlagene Lösung sieht vor, dass die Kantone neu die sogenannten Publikumsanlagen in den Bahnhöfen finanzieren (zB Perrons, Treppen, Rampen, Über- oder Unterführungen). Im Gegenzug übernimmt der Bund die Finanzierung der Privatbahn-Infrastruktur mit Ausnahme der Publikumsanlagen.

Auf der Basis eines künftigen Bahn-Angebots legt der Bundesrat im Rahmen des Strategischen Entwicklungsprogramms (STEP) die Bahninfrastruktur fest. Dieses Programm umfasst Massnahmen und Bauprojekte unterschiedlicher Dringlichkeit. Künftig sollen dem Parlament in der Regel alle vier oder acht Jahre die weiteren Ausbauschritte vorgelegt werden. Der erste Ausbauschritt 2025 umfasst Projekte im Umfang von 3.5 Milliarden Franken. Diese sollen parallel zu den Massnahmen im bereits früher beschlossenen 5.4-Milliarden-Programm ZEB (Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur) realisiert werden. Die Bahnreisenden in der Schweiz erhalten dadurch ein besseres Angebot mit mehr Sitzplätzen, dichteren Fahrplänen und teilweise kürzeren Fahrzeiten, während für den Schienengüterverkehr die nötige Beförderungskapazität gesichert und die Transportqualität erhöht werden.

Mit FABI stellt der Bundesrat der Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr" einen direkten Gegenentwurf gegenüber. Die Initiative sieht vor, Gelder aus der Mineralölsteuer, die heute dem Strassenverkehr zu Gute kommen, zugunsten des öffentlichen Verkehrs und der Verlagerung einzusetzen. Damit würde die zukünftige Finanzierung der Strasseninfrastruktur in Frage gestellt. Der Bundesrat lehnt deshalb die Initiative ab und regelt mit FABI die künftige Finanzierung der Bahninfrastruktur so, dass der Strasse keine zusätzlichen Mittel entzogen werden.


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