Streptomycin ist zur Feuerbrandbekämpfung immer noch eine unverzichtbare Massnahme

Bern, 31.01.2012 - Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) lässt auch dieses Jahr Streptomycin zur Feuerbrandbekämpfung zu. Bis anhin hat in Feldversuchen kein alternatives Pflanzenschutzmittel die Wirksamkeit dieses Antibiotikums erreicht. Es gelten dieselben einschränkenden Auflagen wie 2011. Das Resistenzmonitoring zeigt jedoch, dass die Hintergrundbelastung im Auge behalten werden muss. Sowohl in Obstanlagen als auch im Tier konnte ein zeitlich begrenzter Anstieg bestehender Resistenzen nach dem Ausbringen von Streptomycin in die Umwelt nachgewiesen werden. Deshalb müssen die geltenden strengen Massnahmen beibehalten werden.

Auch dieses Jahr werden die Schweizer Obstproduzenten nicht auf Streptomycin zur Feuerbrandbekämpfung verzichten können. Das BLW ist sich bewusst, dass 2011 bei einer beachtlichen Menge Honig der geltende Toleranzwert für Streptomycin überschritten wurde. Dies dürfte auf die aussergewöhnlichen Temperatur- und Wetterverhältnisse und die entsprechenden Rekordmengen an Honig im Frühling 2011 zurückzuführen sein. Die betroffenen Imker wurden alle entschädigt. In reifen Äpfeln und Birnen hingegen wurden keine unzulässigen Streptomycin-Rückstände gefunden. Diese Analysen zeigen, dass die Kernobstproduzenten die strengen Anforderungen betreffend die möglichen Einsatzzeitpunkte befolgen und die höchstmögliche, zweimalige Anwendung von Streptomycin nicht überschreiten.

Das seit Beginn der Streptomycinanwendung durchgeführte Monitoring zur Überprüfung möglicher Resistenzbildung wurde verfeinert und ausgedehnt. Die Bakterienflora behandelter Obstanlagen wurde auf eine Vielzahlt von Antibiotikaresistenzen überprüft. Gegen sämtliche analysierten Antibiotika wurden sowohl in behandelten, als auch in unbehandelten Anlagen Resistenzen gefunden. Dies weist auf eine beachtliche Hintergrundbelastung hin. Unabhängig der Streptomycinbehandlung variierte die Menge an Resistenzgenen über die analysierte Zeitperiode zum Teil beträchtlich. Ein zeitlich begrenzter Anstieg an antibiotika-resistenten Bakterien konnte auch in Schafen beobachtet werden, welche auf Streptomycin-behandelten Weideflächen gehalten wurden. Diese Resultate erstaunen nicht, zumal aus der Humanmedizin bekannt ist, dass Antibiotikabehandlungen zu einem zeitlich begrenzten Anstieg von Resistenzen führen.

Die involvierten Wissenschaftler, die zuständigen Bundesämter und die Eidgenössische Fachkommission für Biologische Sicherheit (EFBS) sind der Ansicht, dass die neuen Forschungsresultate eine erneute Bewilligung von Streptomycin zur Feuerbrandbekämpfung im 2012 zulassen. Mit den geltenden strengen Auflagen für dessen Anwendung werden die experimentell bestätigten Risiken begrenzt. So darf Streptomycin nur in Regionen angewendet werden, in denen 2011 Feuerbrand festgestellt wurde. Die Kantone prüfen die Gesuche der Obstbauern und erteilen die nötigen Bewilligungen für den Kauf und allenfalls auch für den Einsatz der Produkte. Die Behandlung ist nur zulässig, wenn die Witterungsbedingungen einen Feuerbrandbefall während der Blüte der Apfel- und Birnbäume begünstigen. Um das Risiko von Rückständen im Honig zu minimieren, müssen die Behandlungen zwingend ausserhalb des Bienenflugs erfolgen. Imker können sich vor der geplanten Streptomycinbehandlung über Ort und Zeitpunkt informieren. Alle Honige im Umfeld der behandelten Anlagen werden vor dem Verkauf überprüft. In behandelten Obstanlagen dürfen keine Tiere gehalten werden und das Gras darf nicht verfüttert werden.

Das BLW ist sich bewusst, dass die Obstproduzenten mit den restriktiven Bestimmungen zur Streptomycinanwendung gefordert sind. Die involvierten Behörden werden alles daran setzen, die betroffenen Produzenten im Sinne der für die Konsumentinnen und Konsumenten wichtigen Schweizer Obstproduktion zu unterstützen.


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