Bundesrat will Effizienz der agrarpolitischen Instrumente verbessern

Bern, 01.02.2012 - Mit der Agrarpolitik 2014-2017 (AP 14-17) will der Bundesrat die Innovation in der Land- und Ernährungswirtschaft stärker unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessern und die gemeinwirtschaftlichen Leistungen gezielter fördern. Kernelement der AP 14-17 ist das weiterentwickelte Direktzahlungssystem. Damit wird die Wirksamkeit und Effizienz der eingesetzten Mittel verbessert. Zur finanziellen Unterstützung der Landwirtschaft sind für die Periode 2014 bis 2017 insgesamt 13,670 Milliarden Franken vorgesehen. Der Bundesrat hat heute die entsprechende Botschaft verabschiedet.

Die Kombination von schwächeren Wachstumsaussichten und starkem Franken sowie die stetige Öffnung der Märkte ist für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft eine grosse Herausforderung. Zudem wirken sich die knapper werdenden natürlichen Ressourcen und der Klimawandel zunehmend auf die Landwirtschaft aus. Mit der AP 14-17 schlägt der Bundesrat Massnahmen für die Umsetzung seiner langfristigen Strategie für eine sichere, wettbewerbsfähige und nachhaltige Nahrungsmittelproduktion und -versorgung vor.

Für die Erschliessung der Marktpotenziale sind die Instrumente der Qualitäts- und Absatzförderung von zentraler Bedeutung. Ein gezielter Ausbau dieser Instrumente soll die Qualitätsstrategie unterstützen. Parallel dazu sollen mit gezielteren Investitionshilfen die Produktionskosten gesenkt werden. Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft im Hinblick auf kommende Marktöffnungen gesteigert.

Mit dem weiterentwickelten Direktzahlungssystem werden die Direktzahlungen klar auf die Ziele der Bundesverfassung ausgerichtet. Die heutigen tierbezogenen Beiträge sollen grösstenteils in die Versorgungssicherheitsbeiträge umgelagert werden. Die Versorgungssicherheitsbeiträge werden flächenbezogen ausgerichtet, wobei auf dem Grünland die Haltung raufutterverzehrender Nutztiere vorausgesetzt wird (Mindesttierbesatz). Der allgemeine Flächenbeitrag soll aufgehoben werden, weil er die Strukturentwicklung behindert und an keine spezifischen Auflagen geknüpft ist. Die frei werdenden Mittel werden für die Verstärkung der zielorientierten Direktzahlungsinstrumente und für die Übergangsbeiträge eingesetzt. In dem Ausmass, wie der Mittelbedarf bei den zielorientierten Instrumenten im Laufe der Zeit steigt, werden die Mittel für die Übergangsbeiträge reduziert. Mit den Übergangsbeiträgen soll ein sozialverträglicher Wechsel vom heutigen zum weiterentwickelten Direktzahlungssystem sichergestellt werden.

Die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft sollen in den Jahren 2014-2017 auf dem bisherigen Niveau fortgeführt werden. Die für die vier Jahre vorgesehenen Mittel von insgesamt 13,670 Milliarden Franken teilen sich wie folgt auf die drei Zahlungsrahmen auf:

  • Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen: 638 Millionen Franken
  • Produktion und Absatz: 1776 Millionen Franken
  • Direktzahlungen: 11256 Millionen Franken

Modellrechnungen zeigen, dass mit der AP 14-17 sowohl die Nahrungsmittelproduktion als auch die ökologischen Leistungen zunehmen werden. Das Einkommen für den gesamten Landwirtschaftssektor bleibt zwischen 2013 und 2017 konstant und kommt mehr als hundert Millionen Franken höher zu liegen, als wenn die heutigen Instrumente unverändert weitergeführt würden. Da gleichzeitig die Arbeitsproduktivität zunehmen wird, werden die einzelbetrieblichen Einkommen voraussichtlich steigen. Mit gleich bleibenden finanziellen Mitteln können so die agrarpolitischen Ziele in Zukunft besser erreicht werden als bisher.

Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollen gleichzeitig mit den Zahlungsrahmen 2014-2017 auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt werden.


Adresse für Rückfragen

Jürg Jordi, Leiter Fachbereich Kommunikation, Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Tel. 031 322 81 28



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-43282.html