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Revision der Schall- und Laserverordnung

Bern, 15.02.2012 - Der Bundesrat hat die Schall- und Laserverordnung SLV geändert. Dies erlaubt den Behörden eine bessere Beurteilung von Lasershows. Neu müssen Veranstalter schon bei der Meldung einer Lasershow exakte Angaben zur Strahlungsstärke machen. Die Grenzwerte in der Verordnung bleiben sowohl beim Laser als auch beim Schall gleich.

Bei Lasershows, in denen das Publikum bestrahlt wird, müssen Strahlungsgrenzwerte eingehalten werden, weil starke Laserstrahlen Augen- oder Hautschäden verursachen können. Deshalb sind Lasershows gemäss SLV meldepflichtig. Neu müssen bereits bei der Meldung der Veranstaltung an die kantonalen Behörden, die für den Vollzug der Verordnung zuständig sind, exakte Angaben zur Strahlungsstärke gemacht werden, damit sie die Beurteilung vornehmen können.

Adresse für Rückfragen:

BAG, Beat Gerber, Abt. Strahlenschutz, Tel. 031 322 95 05, media@bag.admin.ch

Herausgeber:

Der Bundesrat
Internet: http://www.bundesrat.admin.ch/
Eidgenössisches Departement des Innern
Internet: http://www.edi.admin.ch
Bundesamt für Gesundheit
Internet: http://www.bag.admin.ch
Volltextsuche

Zusätzliche Verweise:


Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft
info@bk.admin.ch | Rechtliche Grundlagen
http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de