Anhörung zum nationalen Qualifikationsrahmen für Berufsbildungsabschlüsse

Bern, 16.02.2012 - Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement EVD hat am 15. Februar 2012 die Anhörung zur Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung eröffnet. Die Verordnung schafft die Voraussetzungen, um Schweizer Berufsbildungsabschlüsse international besser zu positionieren und vergleichbarer zu machen. Die Anhörung dauert bis zum 15. Mai 2012.

In seiner internationalen Strategie für Bildung, Forschung und Innovation setzte sich der Bundesrat 2010 das Ziel, die Vergleichbarkeit von Schweizer Berufsbildungsabschlüssen im Arbeitsmarkt zu verbessern und deren Wert international bekannt zu machen. Als Instrumente dazu dienen ein nationaler Qualifikationsrahmen (NQR-CH) und Diplomzusätze. Damit sollen die Transparenz von Schweizer Berufsbildungsabschlüssen und die Chancen von Personen mit einem Berufsbildungsabschluss bei Bewerbungen im In- und Ausland erhöht werden. Gestern hat das EVD einen entsprechenden Verordnungsentwurf in eine Anhörung geschickt, die bis am 15. Mai 2012 dauert.

Der nationale Qualifikationsrahmen (NQR-CH) und Diplomzusätze für Berufsbildungsabschlüsse dienen dazu, das Schweizer Berufsbildungssystem in der globalen Arbeitswelt transparenter und vergleichbarer zu machen. Nationale Qualifikationsrahmen werden zurzeit in allen EU-Ländern und in einigen aussereuropäischen Ländern entwickelt. Sie sind Teil des so genannten Kopenhagen-Prozesses, den die Europäische Union lanciert hat, um die Berufsbildung zu stärken und die Mobilität von Arbeitnehmenden zu fördern.

Der nationale Qualifikationsrahmen (NQR-CH) ist ein aus acht Niveaus bestehendes Raster. Jeder formale Berufsbildungsabschluss (eidgenössisches Berufsattest, Fähigkeitszeugnis, Fachausweis, Diplom) wird künftig einem dieser acht Niveaus zugeteilt. Zusätzlich wird zu jedem Abschluss ein Diplomzusatz abgegeben, dank dem Arbeitgebende die fachlichen Kompetenzen der Absolventinnen und Absolventen leichter einschätzen können. Die Informationen im Diplomzusatz beziehen sich dabei immer auf den Abschluss, nicht auf die diplomierte Person. Die Einführung der neuen Instrumente hat keine Auswirkungen auf das Schweizer Berufsbildungssystem; die Abschlüsse und Titel bleiben unverändert.


Adresse für Rückfragen

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