26 Milliarden für die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation - Embargo 22.02.2012, 16:30

Bern, 22.02.2012 - Der Bundesrat hat die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) in den Jahren 2013-2016 an die eidgenössischen Räte überwiesen. Mit dieser Botschaft beantragt er Fördermittel im Umfang von 23,878 Milliarden Franken. Werden die für die EU-Rahmenprogramme für Forschung und Bildung reservierten Mittel dazu gezählt, so ergeben sich Voranschlagskredite von rund 26 Milliarden Franken. Damit wird in dieser Förderperiode ein nominales jährliches Wachstum von durchschnittlich 3,7 Prozent erreicht – ein im Vergleich mit anderen Politikbereichen überproportionales Wachstum.

Der Bundesrat ist von der politischen Priorität der Bereichs Bildung, Forschung und Innovation überzeugt. Deshalb gesteht er den Krediten in diesem Aufgabenbereich auch in der Periode 2013–2016 eine überdurchschnittliche Wachstumsrate zu. Wie alle anderen Politikbereiche hat aber auch die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation im Rahmen eines langfristig ausgeglichenen Bundeshaushalts zu erfolgen, damit der Standort Schweiz nachhaltig attraktiv bleibt. Für die BFI-Kredite ist in dieser Förderperiode ein nominales jährliches Wachstum von durchschnittlich 3,7 Prozent (inklusive EU-Programme) geplant. Über den Zeitraum 2008–2016 resultiert damit ein durchschnittliches jährliches Wachstum von nominal 5,1 Prozent.

  • Entsprechend der strategischen Ausrichtung des BFI-Bereichs sind für den Bundesrat für die Förderperiode 2013-2016 folgende Überlegungen für die Zuweisung der Mittel massgebend:
    Berufsbildung: Die geplanten Fördermittel gewährleisten, dass der gesetzlich vorgeschriebene Bundesanteil von 25 Prozent an den Berufsbildungskosten eingehalten wird. Dieser Bundesanteil wurde mit der Aufstockung der Berufsbildungskredite um 100 Millionen Franken durch das Parlament im Rahmen der BFI-Botschaft 2012 bereits für das Jahr 2012 erstmals erreicht.
  • Hochschulen: Der ETH-Bereich und die Universitäten weisen mit einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von gegen vier Prozent eine vergleichbare Entwicklung auf. Das Wachstum der Beiträge an die Fachhochschulen beträgt knapp 5%. Dies ermöglicht eine schrittweise Erhöhung des Bundesanteils auf 30 Prozent ab 2015.
  • Forschung und Innovation: Im Forschungsbereich können die Forschungsförderungsorganisationen SNF und KTI ihre kompetitive Förderung auf hohem Niveau konsolidieren und leicht ausbauen. In Abstimmung mit der Legislaturplanung 2011-2015 wird ein Schwerpunkt auf Investitionen in für die Schweiz strategisch prioritäre Forschungsinfrastrukturen gelegt. Die Fortführung der Beteiligung an den EU-Rahmenprogrammen ist vorgesehen. Die Kosten der Beteiligung an den EU-Rahmenprogrammen ab 2014 sind in dieser Botschaft geschätzt und werden erst nach Verabschiedung der BFI-Botschaft 2013-2016 bekannt sein. Die Kredite werden dem Parlament in einer separaten Botschaft beantragt.

Der Bundesrat hat in der Legislaturplanung 2011-2015 erstmals eine seiner Leitlinien dem BFI-Bereich gewidmet: «Die Schweiz hält in Bildung, Forschung und Innovation einen Spitzenplatz». Die vorgeschlagenen Investitionen des Bundes in den BFI-Bereich sind für die Zukunft der Schweiz prioritär und erfolgen in enger Kooperation mit den Kantonen und der Wirtschaft. Die entsprechenden Fördermassnahmen orientieren sich vor diesem Hintergrund an drei Entwicklungslinien:

  • Bildung: «Deckung des Bedarfs an allgemein gebildeten und berufsbezogen qualifizierten Personen»
  • Forschung und Innovation: «Konsolidierung der kompetitiven Förderung auf hohem Niveau und weitere Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz»
  • Übergreifende Aspekte des BFI-Systems: «Ausgestaltung der Schweiz als Denk- und Werkplatz, der den Prinzipien der Chancengleichheit, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit verpflichtet ist»

In Abstimmung mit der Legislaturplanung legt der Bundesrat – nach der einjährigen BFI-Botschaft 2012 – wiederum eine Förderbotschaft für vier Jahre vor. Die elf unterbreiteten Finanzbeschlüsse beinhalten alle nationalen Massnahmen in den Bereichen Berufsbildung, Hochschulen (ETH-Bereich, kantonale Universitäten, Fachhochschulen), Forschung und Innovation. Im internationalen Bereich werden für jene Massnahmen Kredite beantragt, die nicht bereits durch völkerrechtliche Verträge oder durch separate Anträge an das Parlament festgelegt sind.
Weiter wird mit der Botschaft ein neues Gesetz über die Unterstützung von Dachverbänden der Weiterbildung vorgeschlagen und werden Änderungen in fünf Gesetzen beantragt; die wichtigste betrifft die Änderung der Zulassungsbestimmungen im ETH-Gesetz.


Adresse für Rückfragen

Mauro Dell’Ambrogio, Staatssekretär für Bildung und Forschung
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Ursula Renold, Direktorin Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
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