Arbeitgeber und IV gemeinsam für die Eingliederung

Bern, 27.02.2012 - Seit dem 1. Januar ist die IV-Revision 6a in Kraft. Die neuen Instrumente der Invalidenversicherung stärken den Unternehmen den Rücken, wenn sie handicapierte Menschen weiter beschäftigen oder anstellen. An einer Medienkonferenz haben die Spitzen des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv, der IV-Stellen-Konferenz und des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV sowie der gastgebende Unternehmer über die gemeinsame Kampagne für Arbeitgeber informiert. Zudem haben sie aufgezeigt, dass mit vereintem Einsatz die gesteckten Eingliederungsziele erreicht werden können.

Ganze Medienmitteilung als pdf-Datei verfügbar (siehe unten)


Adresse für Rückfragen

079 634 12 10, Valentin Vogt, Präsident Schweiz. Arbeitgeberverband
079 285 47 09, Hans-Ulrich Bigler, Direktor Schweiz. Gewerbeverband
021 925 24 00, Jean-Philippe Ruegger, Präsident der IV-Stellen-Konferenz, IV-Stelle VD
031 322 46 40, Yves Rossier, Direktor Bundesamt für Direktor Sozialversicherungen BSV
031 322 91 32, Stefan Ritler, Vizedirektor BSV, Leiter Geschäftsfeld IV
032 397 00 20, André Tobler, Geschäftsführer, Tobler Protecta AG, Ipsach



Herausgeber

Bundesamt für Sozialversicherungen
http://www.bsv.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-43536.html