VBS hilft bei der Unterbringung von Asylsuchenden

Bern, 27.02.2012 - Das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) unterstützt das Bundesamt für Migration (BFM) bei der Suche nach geeigneten Unterkünften für die Unterbringung von Asylsuchenden. Das VBS hat mehr als 20 Unterkünfte der Armee mit über 5‘000 Betten angeboten, die in kurzer Zeit zur Verfügung gestellt werden könnten. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Truppenlager und Gebirgsunterkünfte. Die Armee wäre bereit, die in diesen Unterkünften bereits geplanten Belegungen umzulagern.

Das VBS hat an über 100 Standorten ober- und unterirdische Unterkünfte mit  einer Kapazität von jeweils über 50 Betten, macht insgesamt rund 35‘000 Betten. Die meisten Unterkünfte, insbesondere die Kasernen auf Waffenplätzen, braucht die Armee für ihre eigenen Bedürfnisse. Das VBS hat dem Bundesamt für Migration mehr als 20 Unterkünfte mit insgesamt über 5‘000 Betten angeboten, welche die Armee innert kurzer Zeit zur Verfügung stellen kann. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Truppenlager und Gebirgsunterkünfte. Die Armee wäre bereit, die in diesen Unterkünften bereits geplanten Belegungen umzulagern.

Die Armeeunterkünfte erfüllen zivile Standards insbesondere im Bereich des Brandschutzes nicht. Dies bedingt, dass die Unterkünfte soweit möglich nachgerüstet werden müssen. Allerdings sind dieser Nachrüstung insbesondere im Bereich der Gebirgsunterkünfte Grenzen gesetzt. Die Unterkunft auf dem Jaunpass verfügt beispielsweise über eine Kapazität von 150 Betten. Da die Unterkunft jedoch nur über einen Fluchtweg verfügt, lassen die zivilen Brandschutzvorschriften nur eine Belegung mit maximal 50 Personen zu. Somit kann die Kapazität in militärischen Unterkünften nicht ausgenützt werden. Dieselbe Problematik würde sich auch bei Festungsanlagen stellen.

Ein weiteres Hindernis besteht darin, dass die meisten Unterkünfte ausserhalb geeigneter Zonen liegen und somit eine Nutzung als Asylunterkunft in der Regel nicht zonenkonform ist. Je nach kantonaler Gesetzgebung kann trotzdem eine Nutzung bis maximal 6 Monate ermöglicht werden. Spätestens für eine Nutzung von mehr als 6 Monaten muss jedoch eine Umnutzungsbewilligung eingeholt werden, damit eine Asylunterkunft betrieben werden kann. Zuständig für diese Umnutzungsbewilligung ist der Kanton oder allenfalls sogar die Gemeinde. Dieses Verfahren bringt erhebliche zeitliche Verzögerungen mit sich. Gerade angesichts dieser schwierigen Rahmenbedingungen ist es entscheidend, dass der Bund die politische und rechtliche Unterstützung der Kantone hat, um die angebotenen Armeeanlagen als Asylunterkünfte nutzen zu können. Seit nun bald einem Jahr unterstützt das VBS das BFM bei seiner Suche nach geeigneten Unterkünften und tut dies auch künftig.


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