Gute Noten für das Stammzellenforschungsgesetz

Bern, 02.03.2012 - Das Stammzellenforschungsgesetz hat sich seit seinem Inkrafttreten vor fünf Jahren bewährt. Eine Evaluation von Gesetz und Verordnung zeigt, dass die Regelungen insgesamt zweckmässig und wirksam sind. Deshalb beschränkt sich der Bundesrat darauf den Gebührenrahmen in der Verordnung nach unten zu korrigieren. Die Änderung tritt auf den 1. April in Kraft. Gemäss Gesetz muss es nach fünf Jahren auf seine Wirksamkeit hin überprüft werden.

Die Vollzugspraxis der letzten Jahre hat gezeigt, dass der personelle und zeitliche Aufwand häufig deutlich geringer war als der Minimalbetrag, der in Rechnung gestellt werden musste. Dies lässt sich auf eine gute Qualität der eingereichten Gesuche und der Effizienz der prüfenden Instanzen (kantonale Ethikkommissionen und Bundesamt für Gesundheit, BAG) schliessen.

Das Stammzellenforschungsgesetz ist seit März 2005 in Kraft. Es regelt die Forschung mit menschlichen, embryonalen Stammzellen, um einen allfälligen Missbrauch zu verhindern. Darin ist auch festgeschrieben, dass es fünf Jahre nach Inkrafttreten auf seine Wirksamkeit hin überprüft werden muss.

Embryonale Stammzellen sind Zellen, die in ihrer Entwicklung noch nicht festgelegt sind. Sie können sich zu jedem der rund 200 Zelltypen des menschlichen Körpers entwickeln. Diese Eigenschaft macht sie für die Forschung interessant. Die zur Forschung notwendigen Stammzellen werden aus überzähligen Embryonen gewonnen. Das sind Embryonen, die im Rahmen eines Fortpflanzungsverfahrens entstehen, aber nicht zur Herbeiführung einer Schwangerschaft verwendet werden können, beispielsweise weil sie sich nicht optimal entwickeln.


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