Mehrwertsteuer: Bundesrat lehnt Volksinitiative von Gastrosuisse ab

Bern, 02.03.2012 - Der Bundesrat hat sich an seiner heutigen Sitzung gegen die Volksinitiative von Gastrosuisse ausgesprochen, die für das Gastgewerbe generell den gleichen Mehrwertsteuersatz wie für den Nahrungsmittelverkauf verlangt. Er hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Botschaft zuhanden des Parlaments beauftragt. Unabhängig davon muss der Bundesrat den parlamentarischen Auftrag zur Vorlage eines Zweisatzmodells bei der Mehrwertsteuer (MWST) erfüllen, bei welchem das Gastgewerbe ebenfalls dem reduzierten Satz unterstellt würde. Vor diesem Hintergrund hat er das EFD beauftragt, eine zweite Botschaft zur haushaltsneutralen Vereinfachung der Mehrwertsteuer auszuarbeiten.

Die Volksinitiative von Gastrosuisse verlangt, dass gastgewerbliche Leistungen dem gleichen Steuersatz wie die Lieferung von Nahrungsmitteln unterstellt werden. Damit möchte der Verband des Gastgewerbes erreichen, dass verzehrfertige Speisen und alkoholfreie Getränke unabhängig von ihrem Verzehrort gleich besteuert werden. Auf diese Weise könnte vermieden werden, dass auf den Leistungen des Gastgewerbes ein höherer Mehrwertsteuersatz zur Anwendung gelangt als auf den Leistungen der Take-Away-Betriebe und des Detailhandels. An der Besteuerung von alkoholischen Getränken und Tabakwaren zum Normalsatz will die Initiative nichts ändern, auch wenn diese im Rahmen von gastgewerblichen Leistungen abgegeben werden.

In seiner Botschaft wird der Bundesrat dem Parlament empfehlen, die Initiative von Gastrosuisse ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen. Er begründet diesen Antrag damit, dass die Besteuerung von gastgewerblichen Leistungen zum reduzierten Steuersatz im heutigen System zu jährlichen Mindereinnahmen in der Höhe von 700 bis 750 Millionen Franken führen würde. Haushaltneutral wäre diese Forderung nur zu erfüllen, wenn diese Mindereinnahmen durch eine generelle Anhebung des reduzierten Steuersatzes von heute 2,5 auf 3,8 Prozent kompensiert oder wenn alle Nahrungsmittellieferungen zum Normalsatz besteuert würden.

Der Bundesrat hat das EFD zudem beauftragt, eine weitere Botschaft mit einem haushaltsneutralen Zwei-Satz-Modell bei der MWST zu unterbreiten. Der Vorschlag für dieses Zwei-Satz-Modell geht zurück auf den Entscheid des Nationalrats vom 21. Dezember 2011, Teil B der Mehrwertsteuerreform (Einheitssatz) an den Bundesrat zurückzuweisen. Dieser Rückweisungsentscheid ist verbunden mit dem Auftrag, im Rahmen des Zwei-Satz-Modells die Nahrungsmittel, das Gastgewerbe und die Beherbergungsleistungen dem reduzierten MWST-Satz zu unterstellen.


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