Berufslehre für Sans-Papiers: Vernehmlassungsverfahren eröffnet

Bern, 02.03.2012 - Jugendliche Ausländerinnen und Ausländer ohne gesetzlichen Status (Sans-Papiers) sollen künftig eine Berufslehre machen können. Voraussetzung ist, dass sie gut integriert sind und mindestens fünf obligatorische Schuljahre in der Schweiz absolviert haben. Dies schlägt der Bundesrat im Zuge der Umsetzung der Motion Barthassat "Jugendlichen ohne gesetzlichen Status eine Berufslehre ermöglichen" vor. Er hat den Vorschlag am Freitag in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung dauert bis am 8. Juni 2012.

Die Motion Barthassat (08.3616), die einen Zugang zur beruflichen Grundbildung für Jugendliche ohne gesetzlichen Status (Sans-Papiers) fordert, war von der Bundesversammlung 2010 angenommen worden. Der Bundesrat will sie nun mit einer Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) umsetzen. Der neue Artikel ergänzt die geltenden Bestimmungen zur Behandlung von Härtefällen und nennt die Voraussetzungen für eine Berufslehre jugendlicher Sans-Papiers: Sie müssen gut integriert sein, also namentlich eine Landessprache beherrschen und die öffentliche Ordnung respektieren. Zudem müssen sie mindestens fünf obligatorische Schuljahre absolviert haben.

Der rechtswidrige Aufenthalt dieser Jugendlichen ist in der Regel darauf zurückzuführen, dass sie ihren Eltern in die Schweiz gefolgt sind. Heute können sie keine Berufslehre absolvieren, weil sie mangels Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung keinen Arbeitsvertrag abschliessen können. Zudem macht sich ein Arbeitgeber strafbar, wenn er eine solche lernende Person anstellt. Der Zugang zur Berufsbildung ist jugendlichen Sans-Papiers heute also verwehrt, während der Besuch eines Gymnasiums ohne Weiteres möglich ist.

Die Kantone, die politischen Parteien und die betroffenen Kreise sind eingeladen, im Rahmen der Vernehmlassung zum Änderungsentwurf Stellung zu nehmen.


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