Aktualisierung der Preisausgleichsmassnahmen für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte

Bern, 02.03.2012 - Der Bundesrat hat heute beschlossen, die Preisausgleichsmassnahmen gemäss Protokoll Nr. 2 des Freihandelsabkommens Schweiz-EU über bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse per 1. April 2012 zu aktualisieren. Er genehmigt den Entwurf für einen Beschluss des Gemischten Ausschusses des Freihandelsabkommens.

Da sich die Preisdifferenzen für Agrarrohstoffe zwischen der Schweiz und der EU seit der letzten Anpassung der Referenzpreise vom 1. Februar 2011 verändert haben, besteht Anpassungsbedarf bei den entsprechenden Referenzpreisen des Protokolls Nr. 2. Mit dem Beschluss des Gemischten Ausschusses werden die Referenzpreise wieder an die aktuellen Verhältnisse auf den Märkten der Schweiz und der EU herangeführt. Namentlich auch aufgrund der Frankenstärke kommt es bei Weichweizen, Weichweizenmehl, Milchpulver, Butter und Kartoffeln zu grösseren Referenzpreisunterschieden, was eine höhere Rohstoffpreiskompensation seitens der Schweiz erlaubt. Bei Hartweizen, Pflanzenfett und Eiern bleiben die Preisunterschiede im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Die neuen Referenzpreise sollen ab dem 1. April 2012 angewendet werden.

Das Protokoll Nr. 2 zum Freihandelsabkommen Schweiz-EU wurde im Rahmen der Bilateralen Abkommen II revidiert. Es regelt den Preisausgleich für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte wie Schokolade, Biskuits oder Teigwaren. Es sieht vor, dass die darin aufgeführten Referenzpreise von Agrargrundstoffen mindestens einmal jährlich durch den Gemischten Ausschuss überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Diese Referenzpreise sind massgebend für die Höhe der Preisausgleichsmassnahmen (Einfuhrzölle und Ausfuhrbeiträge) im bilateralen Handel von landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten.


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