Klärung der Zuständigkeiten im Bereich der inneren Sicherheit ; Der Bundesrat verabschiedet Bericht über die innere Sicherheit

Bern, 02.03.2012 - Der Bundesrat will bei der inneren Sicherheit die Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen klarer regeln. Er hat am Freitag einen entsprechenden Bericht verabschiedet. Namentlich beim Staatsschutz, bei der zivilen Unterstützung durch die Armee, bei den sicherheits- und kriminalpolizeilichen Aufgaben des Bundes und bei den Sicherheitsaufgaben im Zoll- und Grenzbereich sollen die rechtlichen Grundlagen bereinigt werden. Dafür schlägt der Bundesrat Änderungen oder Präzisierungen der gesetzlichen Bestimmungen sowie Anpassungen der Bundesverfassung vor.

Die bestehenden Strukturen und Kompetenzen im Bereich der inneren Sicherheit sind komplex und unübersichtlich; zudem wird oft kritisiert, dass der Bund seine Kompetenzen überschreite. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung einer reibungslosen und effizienten Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Sicherheitsbereich bewusst. In der Beantwortung des Postulats Malama (10.3045) hat er daher die Zuständigkeiten und die Praxis analysiert und Lösungsvorschläge formuliert, wie festgestellte Mängel in der Kompetenzaufteilung behoben werden könnten.

Darüber hinaus liefert der Bericht eine umfassende Grundlage für eine vertiefte Auseinandersetzung mit den zukünftigen Herausforderungen im Sicherheitsbereich, die zeigen soll, ob es grundlegendere Anpassungen in der Sicherheitsarchitektur der Schweiz braucht.

Staatsschutz soll ausdrückliche Verfassungsgrundlage erhalten

Die geltende Bundesverfassung enthält keine Bestimmung, die dem Bund eine Kompetenz im Staatsschutzbereich zuweist; die Staatsschutztätigkeit des Bundes stützt sich ausschliesslich auf eine ungeschriebene Verfassungsnorm. Dies schafft Unsicherheiten bezüglich des Umfangs, der Tragweite und der Grenzen dieser Bundeszuständigkeit. Der Bundesrat schlägt deshalb die Schaffung einer ausdrücklichen Verfassungsgrundlage vor, die in diesem sensiblen Bereich Transparenz und Klarheit schafft.

Militär soll Polizei und weitere zivile Behörden unterstützen

Für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sind in erster Linie die Kantone zuständig. Bei der Durchführung von Grossanlässen, wie der EURO 08 oder dem WEF, stossen die Kantone jedoch mit ihren personellen und finanziellen Ressourcen an Grenzen. Der Bundesrat erachtet eine Unterstützung der Kantone durch die Armee bei Ereignissen und Veranstaltungen, die sich mit den vorhandenen Polizeikräften nicht erfüllen lassen, als unabdingbar. Er will jedoch die Voraussetzungen für derartige subsidiäre Einsätze der Armee in der Militärgesetzgebung präzisieren. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob eine neue Unterstützungsaufgabe des Bundes geschaffen werden soll. Diese Unterstützungsaufgabe käme in Situationen zum Tragen, in denen die zivilen Behörden von vornherein über zu wenig Ressourcen verfügen.

Kriminalpolizeiliche Aufgaben des Bundes rechtlich besser abstützen

Der Bundesrat will für die Wahrnehmung der kriminalpolizeilichen Aufgaben durch den Bund im Vorfeld von Strafverfahren eine Verfassungsgrundlage schaffen. Diese soll klare und restriktive Regeln für ein Tätigwerden des Bundes enthalten, welche die Kompetenzen der Kantone respektieren. Die Arbeiten zum Erlass eines Polizeiaufgabengesetzes sollen fortgesetzt werden. Damit will der Bundesrat das zersplitterte Polizeirecht auf Bundesebene zusammenführen und Regelungslücken schliessen.

Der Bundesrat will ferner den Kantonen die notwendige Unterstützung bei der Erfüllung von Schutzaufgaben leisten, die aus internationalen Verpflichtungen entstehen (z. B. Botschaftsschutz). Zu diesem Zweck will er die geltenden gesetzlichen Grundlagen überarbeiten. Schliesslich will der Bundesrat in der Bundesgesetzgebung präzisieren, welche Sicherheitsaufgaben im Zoll- und Grenzbereich durch den Bund bzw. durch die Kantone vollzogen werden.

In der interdepartementalen Arbeitsgruppe, die den Bericht unter der Federführung des EJPD erarbeitet hat, haben auch Vertreterinnen und Vertreter der Kantone mitgewirkt.


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