Schweiz–EU: 40. Sitzung der «Gemischten Uhrenkommission»

Bern, 14.03.2012 - Heute fand in Basel unter Schweizer Vorsitz die 40. Sitzung der Gemischten Kommission zum bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Erzeugnisse der Uhrenindustrie statt. Die Kommission stellte fest, dass das Abkommen gut funktioniere. Es war in den vergangenen Jahren ein wichtiges Instrument zur Erleichterung des Handels mit Erzeugnissen der Uhrenindustrie zwischen der Schweiz und der EU.

Das bilaterale Abkommen betreffend die Erzeugnisse der Uhrenindustrie, das 1967 zwischen der Schweiz und der EU unterzeichnet wurde, sowie das Ergänzende Abkommen von 1972 liberalisieren den Handel mit Erzeugnissen der Uhrenindustrie zwischen der Schweiz und der EU. Die «Gemischte Uhrenkommission» verwaltet diese Abkommen und wacht über eine reibungslose Anwendung derselben.

Die beiden Delegationen betonten an ihrer Sitzung, die im Rahmen der Weltmesse für Uhren und Schmuck «Baselworld» stattfand, die Bedeutung des Uhrenabkommens für die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen. Die Uhrenexporte der Schweiz in die EU beliefen sich 2011 auf 5 Milliarden Franken, was im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg von 10,2% bedeutete. Während auf die EU 26% des Schweizer Uhrenexports entfallen, liegen die Importe aus der EU in die Schweiz in dieser Branche bei 41%.

Weitere Diskussionspunkte waren die Projekte «Swissness» und «Gemeinschaftsrecht». Letzteres fordert für die Einfuhr gewisser Güter in die EU eine obligatorische Herkunftsbezeichnung. Die Schweizer Delegation wies darauf hin, dass das Gesetzgebungsprojekt «Swissness» genauere Kriterien für die geografische Herkunft vorsehe und dass die Verwendung der Bezeichnung «Schweiz» freiwillig sei. Angesichts des laufenden parlamentarischen Verfahrens seien weder das Ergebnis noch das Datum eines definitiven Entscheids absehbar. Die Schweizer Delegation betonte, dass die Schweiz grossen Wert auf die Umsetzung der mit der EU abgeschlossenen Abkommen lege und dass eine Revision der Verordnung «Swiss made» für die Uhren nicht vor der Klärung der rechtlichen Grundlage geprüft werden könne.

Die zwei Delegationen sprachen zudem über die gute Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung von Fälschungen und über den Wettbewerb in der Uhrenindustrie.

Die Schweizer Delegation stand unter der Leitung von Olaf Kjelsen, stv. Chef der Schweizer Mission bei der Europäischen Union. Die EU-Delegation wurde von Ana Isabel Sánchez Ruiz vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) geleitet.


Adresse für Rückfragen

Olaf Kjelsen, Mission der Schweiz bei der EU, Tel. +32 2 286 13 05
Giorgio Pompilio, Integrationsbüro EDA/EVD, Tel. +41 31 323 26 14


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Integrationsbüro EDA/EVD (IB) - ab 1.1.2013 im EDA
http://www.europa.admin.ch

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