Mehr Kohärenz in der Beschäftigungspolitik auf internationaler Ebene

Bern, 21.03.2012 - Der Bundesrat beabsichtigt, das Übereinkommen Nr. 122 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Beschäftigungspolitik zu ratifizieren. Das Übereinkommen fördert die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zur Umsetzung von gewissen Wirtschafts- und Sozialpolitiken. Diese haben zum Ziel, die produktive Vollbeschäftigung und die frei gewählte Erwerbstätigkeit zu fördern. Der Norm wird vorrangige Bedeutung im Hinblick auf gute Regierungsführung (Good Governance) zugeschrieben. Mit der Ratifikation des Übereinkommens setzt die Schweiz ein Zeichen für die internationale Solidarität.

Das Übereinkommen Nr. 122 der ILO soll die Schaffung unternehmensfreundlicher Rahmen-bedingungen begünstigen, welche die Beschäftigung fördern. Damit verfolgt es das Ziel, dass jede Person ihren Lebensunterhalt durch frei gewählte oder angenommene Arbeit verdienen kann. Weiter soll ein Schutzsystem geschaffen werden, das jedem Arbeitnehmer Zugang zur Beschäftigung garantiert. Dabei entspricht Vollbeschäftigung einer Situation, in der es Arbeit für alle Personen gibt, die für Arbeit zur Verfügung stehen und Arbeit suchen. Die ILO-Norm bestätigt die Förderung der Beschäftigung als Mittel zur Umsetzung des Millenniumsentwicklungsziels der Armutsbekämpfung.

Die Norm schlägt verschiedene Massnahmen vor. Dazu gehören die Umsetzung einer aktiven Beschäftigungspolitik und die Förderung der Vollbeschäftigung. Eine weitere Massnahme ist die Abstimmung wirtschaftlicher und sozialer Zielsetzungen im Hinblick auf die Förderung wirtschaftlichen Wachstums, die zu einem besseren Funktionieren des Arbeitsmarktes und zur Reduktion von Arbeitslosigkeit und Armut führen soll. Zudem wird vorgeschlagen, die Vertreter der von der Formulierung der Beschäftigungspolitik betroffenen Parteien zu konsultieren.

Die Wirtschaftspolitik und Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik der Schweiz erfüllen die Anforderungen dieses ILO-Übereinkommens. Dieses schafft keine eigentlichen Rechte, sondern gibt vielmehr den Konsultationen zwischen allen politischen und gesellschaftlichen Parteien den Vorzug. Es entspricht damit dem Schweizer System der Sozialpartnerschaft. So sind sich die Sozialpartner dahingehend einig, dass die Schweizer Gesetzgebung und Praxis die Anforderungen des Übereinkommens voll und ganz erfüllen und die Ratifikation des Übereinkommens durch die Schweiz weder eine Veränderung der Schweizer Gesetzgebung noch der Schweizer Praxis nach sich ziehen wird.


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