Bundesrat will modernes Fernmeldegesetz

Bern, 28.03.2012 - Der Bundesrat will die Arbeiten für eine Teilrevision des Fernmeldegesetzes in der laufenden Legislatur an die Hand nehmen, um wichtige Fragen zur zukünftigen Entwicklung der elektronischen Kommunikation zu regeln. In seinem neuen Bericht zur Evaluation des Fernmeldemarktes zuhanden des Parlamentes hält der Bundesrat fest, dass sich das geltende Fernmeldegesetz positiv auf den Telekommunikationsbereich ausgewirkt hat, aus technologischer Sicht jedoch an Grenzen stösst.

Das aktuelle Fernmeldegesetz (FMG) wird von der raschen technologischen Entwicklung im Telekombereich eingeholt. So ist das geltende Gesetz auf das Kupfernetz ausgerichtet, welches zunehmend durch neue Glasfaser- und Kabelnetze sowie Mobilfunksysteme abgelöst wird. Damit besteht die Gefahr, dass das heutige Gesetz seine Wirkung nicht entfalten kann, wie der Bundesrat in seinem Ergänzungsbericht zur Evaluation des Fernmeldemarktes feststellt. Er beabsichtigt deshalb, während der laufenden Legislatur die Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage zur Teilrevision des FMG an die Hand zu nehmen. Dabei sollen Regeln erarbeitet werden, die bei auftretenden Problemen rechtzeitig zur Verfügung stehen und eine flexiblere Handhabung als heute gestatten.

Im Zentrum der Telekommunikationspolitik stehen die Sicherstellung eines technologieneutralen, offenen und fairen Zugangs zu den Netzen, die Grundversorgung, der Nutzerschutz sowie ein funktionierendes Internet. In all diesen Bereichen geht es darum, Rechtssicherheit für die Zukunft zu schaffen.

Berichte des Bundesrates zur Evaluation des Fernmeldemarktes
Am 17. September 2010 veröffentlichte der Bundesrat einen Evaluationsbericht zum Fernmeldemarkt, den er im Auftrag des Parlaments erstellt hatte. Er zeigte damals mögliche Anpassungen am bestehenden Recht auf, um den festgestellten Unzulänglichkeiten begegnen zu können. In der Gesamtbilanz verzichtete er allerdings darauf, dem Parlament eine Gesetzesrevision vorzuschlagen. Gleichzeitig zeigte er an, dass er die Entwicklung aufmerksam beobachten und weiterhin auf allfälligen Handlungsbedarf prüfen werde.

Auf Ersuchen des Parlaments hat der Bundesrat nun einen Ergänzungsbericht zur Evaluation des Fernmeldemarkts erstellt. Er gelangt darin zum Schluss, dass sich inzwischen die künftigen Herausforderungen deutlicher abzeichnen.


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