Verhandlungen mit Tunesien abgeschlossen

Bern-Wabern, 28.03.2012 - Die Verhandlungen zwischen Tunesien und der Schweiz über eine Migrationspartnerschaft konnten am Mittwoch in Bern mit der Paraphierung eines Memorandum of Understanding auf Ebene der Chefunterhändler abgeschlossen werden. Im Rahmen dieser Partnerschaft wurden auch ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Migrationsbereich in Bezug auf Einreise, Aufenthalt und Rückübernahme sowie ein Abkommen über den Austausch von jungen Berufsleuten zu Ausbildungszwecken paraphiert.

Die Migrationspartnerschaft bildet den Rahmen für eine Zusammenarbeit in allen Aspekten des Migrationsbereichs, die sowohl die Chancen als auch die Herausforderungen der Migration beachtet. Neben Fragen der Migrationssteuerung umfasst dieser Ansatz auch  die Ursachen des Migrationsdrucks sowie die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit

Das Abkommen über die Zusammenarbeit im Migrationsbereich orientiert sich an entsprechenden bestehenden bilateralen Abkommen und regelt die Bedingungen für die Einreise, den Aufenthalt und die Rückkehr. In diesem Zusammenhang enthält es grundlegende Bestimmungen über die Förderung der freiwilligen Rückkehr sowie die Modalitäten der unfreiwilligen Rückreise in den Herkunftsstaat.

Mit der Paraphierung der genannten Übereinkommen durch den  tunesischen Botschafter in der Schweiz, Hafedh Béjar, und den Sonderbotschafter für internationale Migrationszusammenarbeit im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA, Eduard Gnesa, sind die Verhandlungen, welche seit Januar im Rahmen des tunesisch-schweizerischen Migrationsdialogs geführt wurden, abgeschlossen. Die paraphierten Übereinkommen werden demnächst dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet. Anschliessend ist eine formelle Unterzeichnung vorgesehen.


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