Umfassende Untersuchung zur wirtschaftlichen Situation von IV-Rentnern

Bern, 03.04.2012 - IV-Rentner leben häufiger mit knappen finanziellen Mitteln als die Gesamtbevölkerung, sind aber weitgehend vor Armut geschützt. Viele Haushalte mit geringen Einkommen und mit Kindern stehen nach einer Rentenzusprache besser da als vorher. Das zeigt eine umfassende Studie zur wirtschaftlichen Situation der IV-Rentner im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV, die heute veröffentlicht wurde.

Die Studie, die unter der Leitung von Professor Philippe Wanner an der Universität Genf durchgeführt wurde, basiert auf Steuerdaten von 97’300 IV-Rentner-/innen aus neun Kantonen (AG, BL, BS, NE NW, SG, TI, VS und ZH) und den entsprechenden Daten der Invalidenversicherung. Auf dieser Grundlage konnte einerseits die wirtschaftliche Situation der Haushalte mit IV-Rentner-/innen im Jahr 2006 mit den anderen Haushalten verglichen werden. Andererseits konnte bestimmt werden, wie sich die Rentenzusprache auf das Einkommen auswirkt (Vorher-Nachher-Vergleich). Kantonale Bedarfsleistungen wie die Sozialhilfe, die nicht als Einkommen deklariert werden, sind in den verfügbaren Daten allerdings nicht ersichtlich, so dass die wirtschaftliche Situation von Haushalten mit tiefen Einkommen tendenziell eher besser sein dürfte als sie in der Studie dargestellt wird.

IV-Rentnerhaushalte leben häufiger mit knappen finanziellen Mitteln

Insgesamt stehen Haushalte mit IV-Renten wirtschaftlich schlechter da als Haushalte ohne IV-Renten. Während fast jeder sechste Haushalt mit IV-Renten nur über sehr geringe finanzielle Mittel verfügt, ist es bei der Vergleichsgruppe nur jeder zehnte Haushalt (15,4% vs. 10,5%). Von sehr geringen Mitteln spricht man, wenn das Einkommen eines Haushalts weniger als die Hälfte des Medianeinkommens aller Haushalte beträgt, was für das Jahr 2006 einen Wert von rund 29'000 Franken für eine alleinstehende Person, respektive 57’000 für ein Paar mit zwei Kindern ergibt. Besonders häufig in schwierigen Verhältnissen befinden sich alleinerziehende Männer und Frauen. Paarhaushalte stehen demgegenüber deutlich besser da (Vergleiche Grafik 1 im Anhang).

Wie aus anderen Studien bekannt ist, hängt die Wahrscheinlichkeit, invalid zu werden, stark mit Ausbildung, Herkunft, Beruf und Wirtschaftsbranche zusammen. Da IV-Renter-/innen durchschnittlich schlechter ausgebildet sind und eher in Branchen und Berufen mit unterdurchschnittlichen Löhnen tätig sind, liegt der Median ihrer Einkommen deshalb bereits vor Eintritt der Invalidität tiefer als jener der erwerbsfähigen Bevölkerung (Vergleiche Grafik 2 im Anhang). Das bleibt auch nach Eintritt der Invalidität so, weil die IV nicht diese krankheitsfremden Merkmale ausgleicht, sondern in erster Linie das Einkommen sichert, das schon vor der gesundheitlichen Beeinträchtigung häufig tief war.

IV-Renten verbessern prekäre Situationen

Im Vorher-Nachher-Vergleich zeigt sich jedoch, dass die Rentenzusprache viele Haushalte aus einer schwierigen wirtschaftlichen Situation befreit, dass sich das Einkommen insbesondere von Haushalten mit geringen Einkommen und mit Kindern zum Teil deutlich erhöht (Vergleiche Grafik 3 und 4 im Anhang). Besonders deutlich zeigen sich diese Zusammenhänge bei der Situation von alleinerziehenden Frauen: Bei diesen ist der Anteil mit einer schwierigen Einkommenssituation vor der Rentenzusprache besonders hoch (41,6%). Durch die IV wird dieser Anteil halbiert (20,8%), womit er sogar deutlich tiefer zu liegen kommt als derjenige der alleinerziehenden Frauen ohne IV-Rente (29,7%) (Vergleiche Grafik 5 im Anhang). Bei einem Teil dieser Haushalte dürfte es allerdings so sein, dass die IV-Renten die Zahlungen anderer Leistungserbringer ersetzen. Die vorliegende Studie kann dazu keine schlüssigen Angaben machen, weil manche Leistungen, beispielsweise die Sozialhilfe, nicht besteuert werden und darum in den verwendeten Daten nicht ersichtlich sind.

Integration in die Arbeitswelt verbessert die Situation der Rentnerhaushalte

Die Studie zur wirtschaftlichen Situation der IV-Rentner zeigt, welch grosse Bedeutung die Erwerbseinkommen für die finanzielle Situation der Rentner-Haushalte haben. So erzielen beispielsweise rund 40% der alleinstehenden IV-Rentner ein Einkommen, bei den Paaren mit einem IV-Rentner sind es gar über 70% der Haushalte, die über ein Erwerbseinkommen verfügen. Auch geht aus der Studie hervor, dass das Gesamteinkommen von Rentner-Haushalten mit Erwerbseinkommen im Median systematisch höher ist als dasjenige der Rentner-Haushalte ohne Erwerbseinkommen. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, die Bemühungen um die berufliche Eingliederung, die mit der 5. IV-Revision und mit dem ersten Teil der 6. IV-Revision bereits erheblich verstärkt wurden, weiter auszubauen. Dazu soll auch der zweite Teil der 6. IV-Revision beitragen. Das Augenmerk dieser Revisionen gilt insbesondere auch der Gruppe der psychisch kranken Personen, die gemäss der vorliegenden Studie auf dem Arbeitsmarkt einen besonders schweren Stand haben.


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