Wirksamkeit der Prämienverbilligung – Monitoring 2010

Bern, 10.04.2012 - Für das Jahr 2010 wurde zum sechsten Mal eine Studie über die sozialpolitische Wirksamkeit der Prämienverbilligung durchgeführt. Der vorliegende Bericht gibt einen Einblick in das finanzielle Engagement der Kantone und die Wirksamkeit der Prämienverbilligung bei verschiedenen Modellhaushalten. Er bestätigt die Ergebnisse früherer Studien: Das Prämienverbilligungssystem ist ein wirksames Korrektiv für die Einheitsprämie.

Seit 2008 hat sich infolge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) eine Änderung in der Finanzierung der Prämienverbilligung ergeben. Der Bundesbeitrag an die einzelnen Kantone ist nicht mehr abhängig von deren Finanzkraft, sondern beträgt 7.5% der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der Schweiz und wird auf die Kantone anhand ihrer Wohnbevölkerung aufgeteilt. Die Kantone ergänzen diesen Bundesbeitrag durch eigene Mittel. Die Kantone sind dafür verantwortlich, dass die Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligung erhalten.

Der vorliegende Bericht gibt einen Einblick in das finanzielle Engagement der Kantone und die Veränderung der Anteile. Zu den bisher eingeführten fünf standardisierten und in allen Kantonen untersuchten Modellhaushalten (alleinstehende Rentnerin, Familie mit zwei Kindern, alleinstehende Erwachsene mit zwei Kindern, Familie mit vier Kindern, Familie mit einem Kind und einer erwachsenen Person) wurden zusätzlich zwei Modellhaushalte (junge erwerbstätige Person und Ehepaar ohne Kinder) eingeführt. Die zusätzlichen Modelle wurden ausgewählt, weil 60% aller Bezüger in einem Einpersonenhaushalt und 11% der Bezüger in einem Haushalt mit zwei Erwachsenen ohne Kinder leben. Für alle Modellhaushalte wurde abgeklärt, welcher Anteil des verfügbaren Einkommens nach Abzug der Prämienverbilligung auf die verbleibende Krankenversicherungsprämie entfällt.

Auf nationaler Ebene bezogen 2010 rund 2.3 Mio. Personen Prämienverbilligung. Dies entspricht 29.8% aller versicherten Personen. Überproportional vertreten im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Bevölkerung sind Kinder und Jugendliche, betagte Personen, Einpersonenhaushalte sowie Alleinerziehende. Aufgrund der von den Kantonen gemeldeten Zahlen für die Aufteilung der Prämienbilligung beziehen 14 Prozent gleichzeitig Ergänzungsleistungen und weitere 10 Prozent Sozialhilfe. Insgesamt haben Bund und Kantone rund 4 Milliarden für die Prämienverbilligung ausgegeben, wobei sich der Bundesanteil 2010 auf knapp 2 Milliarden belief.

Beim prozentualen Anteil der Bevölkerung eines Kantons, die Prämienverbilligung erhält (Bezügerquote), und der durchschnittlichen Höhe der ausbezahlten Beträge gibt es grosse kantonale Unterschiede. Die durchschnittlichem Beträge pro Bezüger liegen zwischen 780 Franken (Kanton Appenzell-Innerrhoden) und 2‘705 Franken (Kanton Basel-Stadt) pro Jahr.

Den grössten Prämienanteil in Prozenten des verfügbaren Einkommens müssen die Modellhaushalte in den Kantonen Waadt und Bern bezahlen. Die tiefste Belastung in Prozenten des Einkommens weisen die Kantone Zug, Nidwalden und die beiden Appenzell auf.


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