Ausweitung der Sanktionen gegenüber Iran

Bern, 18.04.2012 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. April 2012 beschlossen, die Finanzsanktionen gegenüber Iran auszuweiten. Mit dieser Massnahme werden die Vermögenswerte von elf weiteren iranischen Personen und Unternehmen eingefroren. Die Schweiz schliesst sich damit teilweise den Sanktionsmassnahmen an, welche die EU am 23. Januar 2012 beschlossen hatte. Die Verordnungsänderung ist am 17. April 2012 in Kraft getreten.

Mit der vom Bundesrat beschlossenen Verordnungsänderung werden weitere acht iranische Unternehmen und drei natürliche Personen den Finanzsanktionen unterstellt. Die Gelder und übrigen Vermögenswerte dieser Unternehmen und Personen müssen eingefroren werden. Es ist ferner untersagt, diesen Unternehmen und Personen Gelder und andere Vermögenswerte direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen. Abweichend von der entsprechenden EU-Regelung wurde die iranische Zentralbank, aufgrund ihrer Bedeutung für die iranische Volkswirtschaft, nicht den Sanktionen unterstellt.

Mit der Verordnung vom 19. Januar 2011 über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran beschloss die Schweiz, zusätzlich zu den völkerrechtlich verbindlichen Sanktionsbeschlüssen des UNO-Sicherheitsrates gegenüber dem Iran ebenfalls weitergehende Sanktionsmassnahmen der EU zu  übernehmen.

Im Zusammenhang mit dem umstrittenen iranischen Nuklearprogramm hatte die EU am 23. Januar 2012 eine Verschärfung der Sanktionen gegenüber dem Iran in verschiedenen Bereichen beschlossen. Die Ausweitung der Finanzsanktionen wurde sofort in Kraft gesetzt, während die übrigen Sanktionsmassnahmen, beispielsweise das Verbot, iranisches Rohöl, Erdölerzeugnisse und petrochemische Produkte einzuführen, zu erwerben oder zu befördern, erst am 24. März 2012 mit der Publikation einer entsprechenden EU-Verordnung Anwendung fanden. Über die allfällige Übernahme dieser letzteren Sanktionsmassnahmen wird der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.


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