Bundesrat unterbreitet dem Parlament zwei Quellensteuerabkommen und das Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung

Bern, 18.04.2012 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zu den Quellensteuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien und zum Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung (IQG) verabschiedet. Das IQG dient der Umsetzung der neuen Abkommen. Sowohl die Abkommen als auch das Gesetz sollen am 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Die Quellensteuerabkommen bilden einen wichtigen Teil der Finanzplatzstrategie des Bundesrates. Die Abkommen ermöglichen in effizienter Weise, ausländische Steuerpflichtige mit Bankkonten in der Schweiz unter Wahrung des Schutzes ihrer Privatsphäre gemäss den Regeln ihres Wohnsitzstaates zu besteuern. Damit lassen sich einerseits die steuerlichen Probleme der Vergangenheit mit einer einmaligen Nachbesteuerung lösen. Anderseits regeln die Abkommen die künftige Besteuerung von Kapitaleinkünften. Für die Vertragsparteien kommt das vereinbarte System in seiner Wirkung dem automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte dauerhaft gleich.

Die Steuerabkommen sind zwar direkt anwendbar, benötigen jedoch für die Umsetzung und den Vollzug eine gesetzliche Regelung in der Schweiz. Das IQG enthält Bestimmungen über die Organisation, das Verfahren, die Rechtswege und die anwendbaren Strafbestimmungen.

Die Steuerabkommen sehen vor, dass Personen mit Wohnsitz in diesen Ländern ihre bestehenden Bankkonten in der Schweiz nachbesteuern können, indem sie entweder eine Einmalzahlung leisten oder ihre Konten offenlegen. Künftige Kapitalerträge und -gewinne unterliegen einer Quellensteuer. Damit wird die Rechtssicherheit erhöht und die Steuergerechtigkeit verbessert. Die Schweiz bekräftigt zudem ihre Bemühungen um einen integren und wettbewerbsfähigen Finanzplatz.

Bis im September 2012 sollen weitere Elemente der Finanzplatzstrategie konkretisiert werden, insbesondere die Ausweitung der Sorgfaltspflichten der Banken auf steuerliche Aspekte. Bereits im März 2009 hatte der Bundesrat beschlossen, den weltweiten Amtshilfestandard in Steuersachen zu akzeptieren. Seither wurden rund 40 Doppelbesteuerungsabkommen angepasst.

Bisher hat die Schweiz drei Quellensteuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich unterzeichnet. Die Botschaft zum Abkommen mit Österreich wird der Bundesrat in den nächsten Tagen dem Parlament unterbreiten.

Die Quellensteuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich sowie das dazugehörige Quellensteuergesetz sollen von den eidgenössischen Räten in der kommenden Sommersession beraten werden und Anfang 2013 in Kraft treten.


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