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Bundesrat und Parlament haben im letzten Jahr den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Die vom Bundesamt für Energie (BFE) als Grundlage dazu erstellten Energieperspektiven zeigten schon damals, dass die Neuausrichtung anspruchsvoll aber machbar ist. Ende 2011 hat der Bundesrat die Stossrichtung der Energiestrategie 2050 konkretisiert und damit die Voraussetzung für die Vertiefung der erforderlichen Massnahmen geschaffen. Diese wurden in der Zwischenzeit in Modellrechnungen auf ihre energetische Wirkung hin überprüft. Diverse Arbeitsgruppen haben an der Konkretisierung der möglichen Massnahmen mitgewirkt. Zudem wurden Kosten, volkswirtschaftliche Auswirkungen sowie Finanzierungsmöglichkeiten ausgelotet. Der Bundesrat hat heute die Resultate dieser Arbeiten zur Kenntnis genommen und das UVEK mit der Erarbeitung einer darauf basierenden Gesetzesvorlage beauftragt. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die neue Energiepolitik Chancen für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz eröffnet.
Das Energiepaket des Bundesrats basiert auf folgenden Überlegungen:
Ausführlichere Informationen zu den Massnahmen des Energiepakets enthält das beiliegende Faktenblatt. Informationen zur Netzstrategie sowie zu Forschung und Entwicklung folgen in separaten Paketen im Sommer 2012.
Bei den nun vorliegenden Massnahmen handelt es sich um ein erstes Massnahmenpaket zur Umsetzung der Energiestrategie 2050. Es beruht auf einer konsequenten Umsetzung der Energieeffizienz im Gebäudebereich, bei Elektrogeräten, in der Industrie und in der Mobilität sowie auf dem geplanten Zubau erneuerbarer Energien und auf fossiler Stromproduktion zur Überbrückung. Damit sollen in erster Linie jene Effizienzpotenziale genutzt werden, welche die Schweiz bereits heute mit den vorhandenen bzw. absehbaren Technologien realisieren kann und für die noch keine tiefgreifende, internationale Zusammenarbeit mit der EU und Drittstaaten erforderlich ist. Dabei wird das vorhandene Potenzial der erneuerbaren Energien gänzlich erschlossen. Das Massnahmenpaket entfaltet sich erst ab dem Jahr 2015. Aus diesem Grund fällt die Gesamtwirkung auf den Endenergie- und den Stromverbrauch bis 2020 bescheiden aus. Ab 2020 beschleunigt sich dann die Wirkung der Massnahmen. Die von Bundesrat und Parlament beschlossenen CO2-Reduktionsziele können bis 2020 mit einer höheren CO2-Abgabe und einem deutlich verstärkten Gebäudeprogramm erreicht werden.
Die heutigen Förderinstrumente CO2-Abgabe und KEV müssen erhöht werden. 2012 liegt die CO2-Abgabe bei 36 CHF/Tonne CO2; die KEV bei 0,45 Rp./kWh. Vorgesehen ist eine Anhebung der CO2-Abgabe auf 60 CHF/Tonne CO2 und des KEV-Zuschlags auf 1,9 Rp./kWh (ca 1,2 Mrd. CHF). Die Budgets für Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie für das Programm Energie Schweiz sind über das ordentliche Budget zu erhöhen.
Vertiefte Analysen des UVEK zeigen, dass die Energiestrategie 2050 machbar ist und sich die volkswirtschaftlichen Auswirkungen in Grenzen halten. Den erheblichen Investitionen in Energieeffizienz stehen bedeutende Einsparungen bei den Energieimporten gegenüber. Aufgrund der durch die gesteigerte Stromeffizienz reduzierten Stromnachfrage fallen die Investitionen in den Kraftwerkspark bis 2050 geringer aus, als dies ohne solche Effizienzgewinne der Fall wäre. Es sind jedoch beträchtliche Investitionen nötig, insbesondere für den Zubau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energieträgern. Die Mehrkosten aufgrund des Verzichts auf neue Kernkraftwerke belaufen sich auf insgesamt rund 30 Milliarden Franken bis 2050.
In diesem Betrag sind die Kosten für den Um- und Zubau des Stromnetzes noch nicht enthalten, die über die Netznutzungsentgelte finanziert werden. Für die Massnahmen im Gebäudebereich und die Förderung der erneuerbaren Energien sind Fördergelder in der Höhe von jährlich maximal 1,7 Milliarden Franken nötig. Diese werden aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe und über die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) finanziert. Die Umsetzung des Energiepakets dürfte den Bundeshaushalt jährlich zwischen 42 und 82 Millionen Franken belasten.
Auf der Grundlage der Entscheide des Bundesrats zum Energiepaket 2050 arbeitet das UVEK die erforderlichen Verfassungs- und Gesetzesanpassungen aus. Diese werden Ende Sommer 2012 in eine Vernehmlassung geschickt.