Schweiz unterstützt Reform des EGMR

Bern, 20.04.2012 - Die Schweiz wird weiterhin aktiv und konstruktiv die Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) unterstützen. Dies hat Michael Leupold, Direktor des Bundesamtes für Justiz, an der heute in Brighton zu Ende gegangenen Ministerkonferenz über die Zukunft des EGMR versichert.

Leupold würdigte die von der Ministerkonferenz verabschiedete substanzielle Erklärung, die sich zugleich durch einen Sinn für das Machbare auszeichne. Der Leiter der Schweizer Delegation begrüsste insbesondere, dass das weitere Vorgehen klar terminiert sei und dies den Folgearbeiten der Konferenz eine entsprechende Priorität einräume: Bis Ende 2013 sollen die Vorbereitungen für verschiedene Anpassungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (namentlich die Verankerung des Grundsatzes der Subsidiarität und des Ermessensspielraums der Vertragsstaaten) abgeschlossen sein. Auf den gleichen Zeitpunkt soll der Entscheid getroffen worden sein, ob zusätzliche Richter am EGMR ernannt werden sollen.

Leupold unterstrich ferner, dass neben den Massnahmen, die eine Anpassung der Menschenrechtskonvention erfordern, auch die aufgrund der geltenden Rechtslage möglichen Reformen wichtig seien. Der EGMR habe bereits bemerkenswerte Verbesserungen bei der Behandlung der Fälle erzielen können. Die Erklärung stelle weitere mögliche Verbesserungen in Aussicht, die weiterverfolgt werden müssten.

Die Schweiz engagiert sich seit jeher stark für den EGMR und hat im Jahr 2010 in Interlaken eine Ministerkonferenz durchgeführt, um die Reform des chronisch überlasteten EGMR entscheidend voranzubringen. Ziel der in Interlaken eingeleiteten Reform ist es, ein Gleichgewicht zwischen den eingehenden und ausgehenden Fällen sicherzustellen ohne den Schutz der Menschenrechte zu schwächen.


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