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Der Staatenbericht vermittelt einen Überblick über die Massnahmen der Schweiz zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zwischen 2008 und 2012. Ein umfangreicher statistischer Anhang dokumentiert die konkrete Umsetzung dieser Massnahmen. Der Bericht thematisiert die Massnahmen auf nationaler und internationaler Ebene sowie die Sensibilisierung und die Partizipation der Zivilgesellschaft. Weiter zieht er Bilanz über die wichtigsten konkreten Resultate der Konvention. Ziel ist die Förderung des Erfahrungsaustauschs zwischen den Vertragsstaaten über die zweckmässige Umsetzung der Konvention.
Mit dem Bericht soll die Effizienz des Schweizer Modells überprüft werden. Die Zivilgesellschaft wurde anhand eines Fragebogens und einer öffentlichen Anhörung (technische Konsultation) aktiv in die Erarbeitung einbezogen, und verschiedene Organisationen konnten ihre Anliegen einbringen. Das Ergebnis der Anhörung war aufschlussreich und äusserst ergiebig. Der Bericht ermittelt eine Reihe künftiger Herausforderungen, insbesondere die Schaffung eines geeigneten statistischen Rahmens zur Erfassung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen; die Verstärkung der Sensibilisierungsmassnahmen für die Ziele der Konvention sowie die Entwicklung einer effizienteren Koordination zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Der nationale Kulturdialog zwischen den drei öffentlichen Partnern der Kulturförderung in der Schweiz bildet in dieser Hinsicht eine erste Massnahme. Der zweite Staatenbericht, der für April 2016 vorgesehen ist, wird die Gelegenheit für eine weitere Standortbestimmung bieten.Die UNESCO-Konvention vom 20. Oktober 2005 zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen wurde im Jahr 2008 von der Schweiz ratifiziert. Ziel der Konvention ist die internationale Anerkennung der Besonderheit kultureller Güter und Dienstleistungen als Träger von Sinn und Identität, die weit über ihren kommerziellen Wert hinausgehen. Mit der Ratifizierung der Konvention hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, alle vier Jahre einen Bericht über deren Umsetzung zu erstellen. Die Schweiz gehört zu den 95 Vertragsstaaten, die die Konvention zwischen 2005 und 2008 ratifiziert haben und bis Ende April 2012 ebenfalls einen ersten Staatenbericht einreichen.