Grünes Licht für neue Fluglizenzen und für Körperscanner

Bern, 09.05.2012 - Der Bundesrat hat heute die Übernahme mehrerer europäischer Regelungen beschlossen. Diese Regelungen betreffen unter anderem die Lizenzen für Flugpersonal sowie den rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Körperscannern in Sicherheitseinrichtungen. Die neuen Massnahmen treten für die Schweiz Mitte Mai 2012 in Kraft.

Die Einführung der neuen europäischen Regelung für das Flugpersonal betrifft nicht nur das Lizenzwesen, sondern auch die flugärztlichen Untersuchungen, denen sich Pilotinnen und Piloten unterziehen müssen. So wird unter anderem eine neue Lizenz für das Führen von Leichtflugzeugen eingeführt. Pilotinnen und Piloten, die bereits im Besitz europäischer Lizenzen sind, erhalten neue, ebenfalls europaweit gültige Lizenzen. Die neue Regelung tangiert auch die Organisationen, für die Ausbildung von Pilotinnen und Piloten, sowie die Flugärztinnen und -ärzte und Aeromedical Centers (AMC), welche die Flugtauglichkeit der Luftfahrzeugführerinnen und -führer beurteilen. Sie benötigen unter anderem eine erneute Zertifizierung. Mit der Übernahme dieser Regelung wird die schweizerische Gesetzgebung an das EU-Recht angepasst.

Darüber hinaus hat der Bundesrat die europäische Regelung übernommen, die den rechtlichen Rahmen für einen allfälligen Einsatz von Körperscannern im Sicherheitsdispositiv der Flughäfen absteckt. Körperscanner können Leibesvisitationen ersetzen. Die neuen Bestimmungen schaffen die Grundlagen dafür, dass beim Einsatz von Körperscannern die Gesundheit nicht beeinträchtigt und der Datenschutz gewährleistet ist. Derzeit sind in der Schweiz keine Körperscanner in Betrieb. Ihre Einführung ist nicht verpflichtend, sondern liegt im Ermessen der Flughäfen.

Schliesslich anerkennt die Schweiz, dass im Hinblick auf die Realisierung des einheitlichen Luftraums über Europa gewisse Aufgaben des gesamten Flugverkehrsmanagements an Eurocontrol übertragen werden können. Diese Organisation, der die Schweiz seit 1992 angehört, ist für die Harmonisierung und Vereinheitlichung der europäischen Flugsicherungssysteme zuständig.

Die neuen Bestimmungen treten für die Schweiz am 15. Mai 2012 in Kraft. Die Übernahme der EU-Regelungen erfolgt auf der Grundlage des bilateralen Luftverkehrsabkommens mit der Europäischen Union.


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