Reisen mit Hund oder Katze – sich frühzeitig informieren lohnt sich

Bern, 14.05.2012 - Auslandreisen mit Heimtieren wollen gut vorbereitet sein. Denn die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder sind sehr unterschiedlich. Auch für die Rückreise in die Schweiz gilt es, Vorkehrungen zu treffen und die Bestimmungen im Detail zu kennen. DAs Bundesamt für Veterinärwesen BVET hat die wichtigsten Informationen fürs problemlose Reisen mit dem Vierbeiner in der Broschüre «Ich reise mit Hund oder Katze» zusammengestellt.

Der Hund soll mit in die Ferien, was ist zu tun?  Mit dem Start der Reisezeit sieht sich der Helpdesk des BVET vermehrt mit entsprechenden Anfragen konfrontiert. Viele der Fragen werden in  der Broschüre «Ich reise mit Hund oder Katze» bereits beantwortet. Das Booklet ist in einer neuen aktualisierten Auflage erhältlich. Darin enthalten sind die wichtigsten Informationen fürs problemlose Reisen mit dem Vierbeiner u.a. die seit Anfang Jahr geltenden einheitlichen Einreisebestimmungen der EU.

Die Broschüre «Ich reise mit Hund oder Katze» kann nicht ersetzen, dass man sich rechtzeitig bei den zuständigen Stellen erkundigt. Aber sie gibt einen guten Überblick, was es beim Reisen mit Heimtieren zu beachten gilt. Sie enthält weiter führende Internet-Adressen, erklärt kurz die wichtigsten Begriffe und gibt Tipps, wie man sein Tier vor Tollwut und Parasiten schützen kann.  

Frühzeitig informieren schützt vor unliebsamen Überraschungen

Soll der Vierbeiner mit in den Urlaub, sollte man sich möglichst frühzeitig informieren, d.h. mindestens zwei Monate vor der Abreise. Am kompetentesten können die Veterinärbehörde, die Botschaft oder die Zollstelle des Reiselandes über die Anforderungen für die Einreise Auskunft geben. Die Bestimmungen können ändern, z.B. weil sich die Tollwutsituation eines Landes geändert hat. Für Hunde zu prüfen sind z.B:

  • Dokumente (Bewilligungen oder Gesundheitszeugnis)
  • Impfungen (v.a. gegen Tollwut)
  • Kennzeichnung (Mikrochip)
  • Behandlung gegen Parasiten (Zecken oder Bandwürmer)
  • Aggressivität (Rasseverbot oder Maulkorbpflicht)

Broschüre «Hunde richtig halten»

Das Informationsangebot des BVET bietet eine ganze Reihe von Broschüren rund um Hunde. Nebst der Reisebroschüre erscheint in diesen Tagen auch diejenige zu allgemeinen Fragen der Hundehaltung in einer überarbeiteten Version. Hundehaltende und solche, die es werden wollen, finden in «Hunde richtig halten» sämtliche relevanten Informationen. Seien es Infos zur Ausbildungspflicht für Hundehalter oder zu den Bedürfnissen von Hunden und ihrem Verhalten - die Broschüre nennt die massgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, erläutert sie und gibt Empfehlungen darüber hinaus.

Die Broschüren des BVET können in gedruckter Form gratis bestellt werden und sie stehen auch als Download auf der BVET-Homepage www.bvet.admin.ch  zur Verfügung.


Adresse für Rückfragen

Regula Kennel, Mediensprecherin Bundesamt für Veterinärwesen BVET
Tel: 031 / 323 84 96



Herausgeber

Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) - ab 2013 im EDI
http://www.bvet.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-44549.html