Genetische Ressourcen: Ratifizierung des Nagoya-Protokolls in der Vernehmlassung

Bern, 16.05.2012 - Am 16. Mai 2012 hat der Bundesrat die Vernehmlassung über die Ratifizierung des Nagoya-Protokolls eröffnet. Das Protokoll regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile (Access and Benefit-Sharing, ABS). Auf diese Weise werden die Staaten ermutigt, ihre genetischen Ressourcen und ihre Biodiversität zu erhalten und nachhaltig zu nutzen.

Als genetische Ressource bezeichnet man Material pflanzlichen, tierischen, mikrobiellen oder sonstigen Ursprungs, welches einen effektiven oder potenziellen Wert aufweist. Die genetische oder biochemische Zusammensetzung dieser Ressourcen findet insbesondere in der Forschung, der Landwirtschaft, der Pharma- und Kosmetikindustrie und der Biotechnologie Verwendung, beispielsweise bei der Erforschung der Wirkstoffe von Heilpflanzen für die Entwicklung neuer Medikamente oder bei der Züchtung neuer Pflanzensorten in der Landwirtschaft. Die nachhaltige Bewirtschaftung der genetischen Ressourcen ist ein zentraler Aspekt zur Erhaltung der Biodiversität: Eines der drei Ziele der Biodiversitätskonvention besteht darin, die Vorteile, die sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergeben, zu teilen.

Das Nagoya-Protokoll wurde 2010 von der Staatengemeinschaft verabschiedet und regelt:

  • den Zugang zu genetischen Ressourcen: Für die Schweiz ist dieser Aspekt besonders interessant, denn viele Wirtschaftsbereiche sind auf die Nutzung genetischer Ressourcen angewiesen;
  • die ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen mit den Ländern, welche diese Ressourcen zur Verfügung stellen. Bei diesen sogenannten Bereitstellerländern handelt es sich häufig um Entwicklungsländer mit einem grossen Reichtum an Biodiversität. Die Teilhabe an den Vorteilen ermutigt diese Länder, ihre Biodiversität zu schützen;
  • die Einhaltung der innerstaatlichen ABS-Vorschriften durch die Nutzenden von genetischen Ressourcen.

 

Ausserdem enthält das Protokoll Bestimmungen über traditionelles Wissen, welches häufig mit genetischen Ressourcen verbunden ist (z. B. überliefertes Wissen indigener Gemeinschaften über die Heilwirkungen einer Pflanze).

Anpassung des Natur- und Heimatschutzgesetzes

Die Schweiz hat das Nagoya-Protokoll im Mai 2011 unterzeichnet. Der Bundesrat will nun dafür sorgen, dass unser Land diese Vereinbarung ratifiziert und umsetzt. Zu diesem Zweck muss das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) um spezifische und insbesondere verfahrensrelevante Bestimmungen zu den genetischen Ressourcen ergänzt werden.

Die neuen Bestimmungen sehen namentlich eine Sorgfaltspflicht vor, um zu gewährleisten, dass diejenigen, welche genetischen Ressourcen aus anderen Vertragsparteien des Nagoya-Protokolls nutzen, die innerstaatlichen ABS-Vorschriften des Bereitstellerlandes einhalten und die Vorteile aus der Nutzung ausgewogen und gerecht teilen. Die Einhaltung der Sorgfaltspflicht muss vor der Marktzulassung oder Vermarktung der genutzten genetischen Ressourcen einer zentralen Stelle beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) gemeldet werden. Weitere zuständige Stellen sollen überprüfen, ob die Meldung an das BAFU tatsächlich erfolgt ist. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen kann bestraft werden.

Ferner erhält die Schweiz dank der neuen Bestimmungen die Möglichkeit, den Zugang zu ihren eigenen genetischen Ressourcen zu regeln und an den Vorteilen aus ihrer Nutzung teilzuhaben.

Langfristige Vorteile für Schweizer Forschung und Wirtschaft

Die Ratifizierung des Nagoya-Protokolls sollte sich langfristig positiv auf Forschung und Wirtschaft auswirken. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind so ausgestaltet, dass der Aufwand für die Nutzenden gering ist. Dieser Aufwand sollte sich durch die erhöhte Rechtssicherheit und den Zugang zu genetischen Ressourcen mehr als ausgleichen. Im Rahmen der Vernehmlassung können sich die interessierten Kreise bis zum 31. August 2012 zum Botschaftsentwurf und zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen äussern, die für die Ratifizierung des Nagoya-Protokolls erforderlich sind.


Adresse für Rückfragen

Marco D’Alessandro, Abteilung Abfall, Stoffe, Biotechnologie, BAFU, Tel. 031 322 93 95



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-44579.html