Bundesrat bestätigt vorläufigen Verzicht auf die Porta Alpina

Bern, 16.05.2012 - Auf den Bau einer Bahnhaltestelle im Gotthard-Basistunnel unterhalb von Sedrun (Porta Alpina) wird vorläufig verzichtet. Der Bundesrat hat heute einen Bericht des UVEK zur Kenntnis genommen, der die Gründe für diesen Entscheid erläutert. Von Bedeutung ist unter anderem, dass kein genehmigungsreifes Projekt vorliegt, das mit dem vorgesehenen Bahnbetrieb durch den Tunnel vereinbar wäre. Eine alternative Nutzung der bestehenden Räume zu touristischen Zwecken oder eine Realisierung der Porta Alpina durch eine der nächsten Generationen bleiben jedoch möglich.

Gemäss einer Studie der SBB könnte ein minimales Bahnangebot mit einer Porta Alpina betrieben werden, ohne dass dadurch der geplante Verkehr durch den Gotthard-Basistunnel wesentlich beeinträchtigt würde. Indes würde ein solches Angebot die Kapazitätsreserven für den Güterverkehr verringern. Zudem wäre es nicht wirtschaftlich und müsste vom Kanton Graubünden mit jährlich rund 9 Millionen Franken unterstützt werden. Angesichts dieser Ausgangslage und der Tatsache, dass kein genehmigungsreifes Projekt vorliegt, hat der Kanton Graubünden das bestehende Projekt sistiert. Der Bundesrat hat heute einen Bericht des UVEK gutgeheissen, der die Gründe für einen vorläufigen Verzicht auf die sogenannte Porta Alpina unterhalb Sedrun im Detail darlegt.

Sollte eine der nächsten Generationen die Porta Alpina realisieren wollen, müssten die Gesuchsteller ein neues Projekt mit zusätzlichen Nachweisen zu Sicherheit und Betrieb einreichen. Zudem müssten entsprechende Bauarbeiten auf den Bahnbetrieb im Gotthard-Basistunnel abgestimmt werden.

Es bleibt auch möglich, die im Rahmen von Vorinvestitionen bereits erstellten Bauten, namentlich die als künftige Wartehallen ausgebrochenen Räume, touristisch zu nutzen. Hierfür ist allerdings eine enge Absprache mit der Betreiberin SBB nötig. Die SBB und der Kanton Graubünden bereiten eine Vereinbarung vor, um die Nutzungsrechte und die Unterhaltspflichten für die bestehenden Bauten zu regeln.

Die eidgenössischen Räte hatten im Jahr 2005 beschlossen, die Vorinvestitionen in die Porta Alpina mit maximal 7,5 Millionen Franken mitzufinanzieren. Im Mai 2007 entschied der Bundesrat, den Entscheid über die Hauptinvestitionen erst zu fällen, wenn offene Fragen zum Betrieb geklärt sind. Er beschloss, bis Ende 2012 einen Bericht hierzu vorzulegen. Diesem Beschluss ist der Bundesrat mit seinem heutigen Entscheid nachgekommen.


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