Erste Verhandlungsrunde Schweiz-EU über die Teilnahme der Schweiz am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)

Bern-Wabern, 21.05.2012 - In Brüssel haben am 21. Mai 2012 die Verhandlungen über die Teilnahme der Schweiz am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) begonnen. Zu den Hauptaufgaben von EASO gehört es, Mitgliedstaaten zu unterstützen, deren Asyl- und Aufnahmesysteme besonderem Druck ausgesetzt sind. Die Verhandlungen werden gemeinsam mit den anderen assoziierten Staaten – Norwegen, Liechtenstein und Island – geführt.

Im Rahmen der Verhandlungen sollen die Eckwerte des Engagements der assoziierten Staaten bei EASO festgelegt werden. Im Vordergrund der Gespräche stand eine Auslegeordnung über die zentralen Fragen, die im Rahmen der Verhandlungen erörtert werden sollen. Die Schweizer Delegation wurde von Vertretern des Bundesamts für Migration BFM und des Integrationsbüros EDA/EVD geleitet, jene der EU von der Generaldirektion Inneres.

Die Schweiz strebt gemeinsam mit den anderen assoziierten Staaten eine Teilnahme als Beobachter an EASO an. EASO ist kein Bestandteil der Abkommen von Schengen und Dublin. Die Schweiz ist jedoch an der Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit im Asylbereich interessiert, da das Schweizer Asylsystem durch Dublin mit denjenigen anderer europäischer Staaten eng verbunden ist.

EASO hat seine Tätigkeit am 19. Juni 2011 aufgenommen, mit dem Ziel, die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten in Asylfragen zu fördern. Als selbstständige europäische Agentur arbeitet EASO eng mit den zuständigen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten zusammen, aber auch mit dem UNHCR, der EU-Agentur für Grundrechte, der Europäischen Kommission sowie mit der Grenzschutzagentur FRONTEX. Dem Büro kommen koordinierende und unterstützende Aufgaben zu, es hat keine Weisungsbefugnisse gegenüber den nationalen Behörden.

Zur Unterstützung von Mitgliedsstaaten, deren Asyl- und Aufnahmesysteme besonderem Druck ausgesetzt sind, koordiniert EASO zum Beispiel die Entsendung von Teams, die dem betroffenen Mitgliedstaat vor Ort helfen. Das Büro kann auch bei der Organisation von Übersetzungsdiensten, bei der Vermittlung von Herkunftsländerinformationen oder bei der Verwaltung von Asylverfahren helfen. EASO dient ferner dem Informationsaustausch und der Koordination der Herkunftsländerinformationen.


Adresse für Rückfragen

Informationsdienst BFM, T +41 31 325 78 44
Daniel Klingele, Mission der Schweiz bei der EU in Brüssel, T +32 4 73 98 43 20


Herausgeber

Staatssekretariat für Migration
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Integrationsbüro EDA/EVD (IB) - ab 1.1.2013 im EDA
http://www.europa.admin.ch

Integrationsbüro EDA/EVD (IB) - ab 1.1.2013 im EDA
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