Anschluss an die europäische IT-Agentur: Bundesrat verabschiedet Botschaft

Bern, 23.05.2012 - Die Schweiz will sich an der europäischen Agentur für den Betrieb von IT-Grosssystemen beteiligen. Der Anschluss an diese IT-Agentur ermöglicht es der Schweiz, beim Einsatz von IT-Personal und Know How Synergien zu nutzen. Der Bundesrat hat am Mittwoch dazu die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Die neue EU-Verordnung zur Schaffung der IT-Agentur, an deren Ausarbeitung die Schweiz im Rahmen ihrer Mitspracherechte beteiligt war, stellt eine Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstandes dar. Sie wird ihre Tätigkeit voraussichtlich am 1. Dezember 2012 aufnehmen.

Die zentrale Aufgabe der Agentur liegt in der Sicherstellung des Betriebs des VIS, der EURODAC-Datenbank und künftig auch des SIS II, damit die Systeme für die zugriffsberechtigten Behörden rund um die Uhr verfügbar sind und der Datenaustausch störungsfrei stattfindet. In diesem Zusammenhang wird die IT-Agentur namentlich für das Sicherheitsmanagement verantwortlich sein, entsprechende Berichte verfassen, und spezifische Ausbildungsmassnahmen für das VIS und das SIS II anbieten. Der Agentur kommen derweil keinerlei Rechtsetzungskompetenzen zu.

Auswirkungen für die Schweiz

Die Schweiz nutzt die Informationssysteme, welche nun in die IT-Agentur integriert werden sollen, bereits heute. Die Zusammenführung des Betriebsmanagements von drei bisher getrennt geführten Systemen unter das gemeinsame Dach der Agentur wird es erlauben, Synergien etwa im Hinblick auf den Einsatz von IT-Personal oder Know How zu generieren. Damit die Schweiz die Informationssysteme von Schengen und Dublin auch in Zukunft effizient nutzen kann, ist der Anschluss an die europäische IT-Agentur unumgänglich.

Weitere Einzelheiten wie der genaue Umfang der Mitspracherechte der Schweiz und die Modalitäten der finanziellen Beteiligung werden in einer noch auszuhandelnden Zusatzvereinbarung geregelt. Gesetzesänderungen sind keine nötig. Die Übernahme der EU-Verordnung bedarf jedoch der Zustimmung des Parlaments und untersteht dem fakultativen Referendum.


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