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Bundesrat genehmigt Neuorganisation von Agroscope und ändert weitere Verordnungen

Bern, 23.05.2012 - Die strategische und operative Führung der Forschungsanstalt für Land- und Ernährungswirtschaft Agroscope soll gestärkt werden. Der Bundesrat hat heute die Neuorganisation von Agroscope in der entsprechenden Verordnung genehmigt. Zudem hat er weitere landwirtschaftliche Verordnungen geändert: Unter anderem führt die Schweiz das neue global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ein. Es erleichtert den Handel mit Pflanzenschutzmitteln und erhöht die Sicherheit bei ihrer Verwendung.

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat im letztem Jahr beschlossen, die drei bisherigen Forschungsanstalten Agroscope auf Anfang 2013 unter einem Dach neu zu organisieren. Dies mit dem Ziel, die strategische und operative Führung der  Forschungsanstalt zu stärken und ihre Sichtbarkeit zu erhöhen. Mit der Totalrevision der Verordnung über die landwirtschaftliche Forschung (VLF) wird dieses Ziel umgesetzt. Die Verordnung regelt Organisation, Aufgaben und Verantwortlichkeiten der neuen einheitlichen Forschungsanstalt Agroscope. Die strategische Führung liegt wie bisher beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). Die operative Führung wird neu von einer einzigen Leitung wahrgenommen. Die Forschungstätigkeiten werden aber weiterhin an den verschiedenen Standorten ausgeführt.

Zudem hat der Bundesrat die revidierte Pflanzenschutzmittelverordnung verabschiedet. Bei der Kennzeichnung der Pflanzenschutzmittel haben die orangen EU-Gefahrenpiktogramme bald ausgedient: Ab Mitte 2018 werden sie durch neue Gefahrenpiktogramme ersetzt. Die Pflanzenschutzmittel werden neu nach dem global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien gekennzeichnet. Dieses unter dem Patronat der UNO entwickelte System wird in die Pflanzenschutzmittelverordnung übernommen. Weitere Änderungen betreffen das erleichterte Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, die ausschliesslich Grundstoffe enthalten (zum Beispiel Brennesselextrakt), sowie die weitere Einschränkung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Siedlungsgebieten.

Die geänderte Agrareinfuhrverordnung sieht vor, das Zollkontingent für Pferde von 3822 Stück für das 2. Halbjahr 2012 um 400 Stück zu erhöhen. So können Pferde, die in erster Linie 2011 temporär in die Schweiz eingeführt wurden, definitiv veranlagt werden. Es handelt sich hierbei um eine einmalige Massnahme, die in den kommenden Jahren nicht wiederholt wird.

Schliesslich hat der Bundesrat zugestimmt, die Ausdehnung der Selbsthilfemassnahmen der Branchenorganisation Interprofession du Gruyère und des Branchenverbandes Schweizer Reben und Weine auf Nichtmitglieder zu verlängern. Gemäss der aktualisierten Verordnung über die Branchen- und Produzentenorganisationen sind Gruyère-Produzenten weiterhin verpflichtet, ihre Käselaibe zu kennzeichnen, und sie können bei Qualitätsmängeln belangt werden. Mit diesen beiden Massnahmen soll die Rückverfolgbarkeit und Qualität des Käses verbessert werden. Der Branchenverband Schweizer Reben und Weine ist seinerseits berechtigt, bei den Produzenten und Selbsteinkellerern, die nicht Mitglied des Branchenverbandes sind, eine jährliche Gebühr zur Finanzierung der Werbekampagne für Schweizer Wein zu erheben.

Adresse für Rückfragen:

Jürg Jordi, Leiter Fachbereich Kommunikation, Tel. 031 322 81 28

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