Änderung des Bundesstatistikgesetzes
Bern, 23.05.2012 - Der Bundesrat hat das Inkrafttreten der Änderung des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) zu den Bedingungen für eine Teilnahme an bestimmten Erhebungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) auf den 15. Juli 2012 festgelegt. Diese Änderung ist auf eine parlamentarische Initiative zurückzuführen, die die SVP-Fraktion im September 2009 eingereicht hat. Das Parlament hat den Entwurf in der Schlussabstimmung am 23. Dezember 2011 angenommen.
Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass die Teilnahme der Privathaushalte an den statistischen Umfragen, so auch an der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung, fakultativ ist. Dies gilt nicht für die Teilnahme an der Volkszählung, für die nach wie vor eine Auskunftspflicht besteht.
Im Gegenzug sichert der Gesetzgeber dem BFS zu, indirekte Erhebungen durchführen zu dürfen, d.h. auf Daten aus bestehenden Registern zurückzugreifen. Dies entspricht der vom BFS seit einigen Jahren verfolgten Strategie zur Beschränkung der Erhebungsbelastung bei den Befragten.
Der Bundesrat ruft die Bedeutung der öffentlichen Statistik in Erinnerung. Diese soll rasch gezielte Informationen liefern, die bei der Entscheidungsfindung behilflich sind. Statistische Daten werden intensiv genutzt, sei es in einem politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder medialen Kontext, und sie betreffen den Alltag von allen. Es ist wünschenswert, dass jede für eine offizielle Umfrage ausgewählte Person im Rahmen ihrer Möglichkeiten daran teilnimmt. So kann die Qualität der Ergebnisse sichergestellt werden.
Zusätzliche Verweise:
Herausgeber:
- Der Bundesrat
- Internet: http://www.bundesrat.admin.ch/
- Eidgenössisches Departement des Innern
- Internet: http://www.edi.admin.ch
- Bundesamt für Statistik
- Internet: http://www.statistik.admin.ch