Zweitwohnungen: Verordnungsentwurf in die Anhörung geschickt

Ittigen, 30.05.2012 - Der von der Arbeitsgruppe Zweitwohnungen erarbeitete Verordnungsentwurf geht in die Anhörung. Diese findet am 18. Juni 2012 statt. Eingeladen sind die Kantone, die im Parlament vertretenen Parteien sowie gesamtschweizerisch tätige Verbände und weitere Organisationen. Der Verordnungsentwurf regelt den Bau neuer Zweitwohnungen.

Nach Annahme der Initiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» vom 11. März 2012 setzte Bundesrätin Doris Leuthard eine Arbeitsgruppe ein. Diese hat inzwischen einen Verordnungsentwurf erarbeitet, den das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK nun in die Anhörung geschickt hat. Der Verordnungsentwurf klärt die wichtigsten Fragen zur Umsetzung der neuen Verfassungsartikel zum Zweitwohnungsbau. Nebst dem Zweitwohnungsbegriff regelt der Entwurf die Übergangsbestimmungen sowie den Umgang mit bestehenden Gebäuden in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über zwanzig Prozent. Zur Anhörung eingeladen sind die Kantone, die im Parlament vertretenen Parteien, gesamtschweizerisch tätige Verbände sowie weitere Organisationen. Die Anhörung, die am 18. Juni 2012 stattfindet, erfolgt in konferenzieller Form. Somit gibt es keine schriftliche Vernehmlassung. Die Adressaten der Anhörung haben jedoch die Möglichkeit, sich bei Bedarf bis am 22. Juni 2012 auch schriftlich zu äussern. 

Die Verordnung gilt ausschliesslich für den Bau neuer Zweitwohnungen. Das bedeutet, dass vor dem 11. März 2012 gebaute und genutzte Wohnungen keinen Einschränkungen unterliegen. Allfällige Einschränkungen bedürften einer gesetzlichen Grundlage, da sie in die verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsgarantie eingreifen würden. Deshalb kann der Verordnungsentwurf nur den Bau neuer, nicht aber den Umgang mit bestehenden Zweitwohnungen regeln.

Gemeinden, die bereits einen Anteil von zwanzig Prozent an Zweitwohnungen erreicht haben, dürfen keine Zweitwohnungen mehr bauen, es sei denn, sie knüpfen die Baubewilligung an eine Bedingung, die sicherstellt, dass mit dem Bau «warme Betten» entstehen. Das kann etwa geschehen, indem der Bauherr seine Wohnung von einer professionellen Vermarktungsorganisation anbieten lässt. In ihrem Verordnungsentwurf definiert die Arbeitsgruppe zudem, dass als Zweitwohnungen Wohnungen gelten sollen, deren Nutzer und Nutzerinnen keinen Wohnsitz in der Standortgemeinde der Wohnung haben. Da sich die Arbeitsgruppe uneinig in der Frage war, wann die Verordnung in Kraft treten soll, enthält der Entwurf diesbezüglich zwei Varianten: Zur Debatte stehen der 1. September 2012 sowie der 1. Januar 2013. 


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