Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen sinkt auf 2,25 Prozent

Grenchen, 01.06.2012 - Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt neu 2,25 Prozent und liegt damit 0,25 Prozentpunkte unterhalb des letztmals publizierten Satzes. Er gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.

Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 31. März 2012 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 2,39 Prozent auf 2,35 Prozent gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt somit kaufmännisch gerundet 2,25 Prozent. Er gilt ab dem 2. Juni 2012.

Da der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal um 0,25 Prozentpunkte gesunken ist, ergibt sich für die Mietenden im Grundsatz ein Senkungsanspruch im Umfang von 2,91 Prozent. Allerdings können weitere Senkungs- und Erhöhungsansprüche geltend gemacht werden, die sich auf vorher entstandene Änderungen des Referenzzinssatzes sowie auf weitere eingetretene Kostenänderungen (Teuerung im Umfang von 40 Prozent, Veränderung der Kosten des Liegenschaftsunterhalts) stützen.

Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der diesem zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO unter www.referenzzinssatz.admin.ch bekannt gegeben. Ferner wird die Öffentlichkeit jeweils mit einer Medienmitteilung informiert. Die nächste ist für den 3. September 2012 vorgesehen.

Für die Mietzinsgestaltung wird in der ganzen Schweiz seit 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser trat an die Stelle des in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken. Seit Dezember 2011 sind die kaufmännischen Rundungsregeln für die Festlegung des Referenzzinssatzes massgebend.


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Cipriano Alvarez, BWO, Leiter Bereich Recht, Tel. 079 286 05 29, cipriano.alvarez@bwo.admin.ch



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