Feuerwaffenvertrag mit Liechtenstein: Bundesrat verabschiedet Botschaft

Bern, 01.06.2012 - Die Schweiz und Liechtenstein wollen den grenzüberschreitenden Verkehr mit Feuerwaffen auch nach der Schengen-Assoziierung Liechtensteins weiterhin vereinfacht und pragmatisch handhaben. Der Bundesrat hat aus diesem Grund die Botschaft zur Genehmigung eines entsprechenden Vertrags verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Der Vertrag wird bereits seit dem 19. Dezember 2011 vorläufig angewendet, dem Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Schengen-Besitzstands für Liechtenstein.

Der Vertrag legt fest, dass sich die zuständigen Behörden der beiden Staaten gegenseitig informieren, wenn Personen im anderen Staat Feuerwaffen erwerben oder Personen mit Feuerwaffen in den anderen Staat umziehen. Diese Regelung gleicht jener zwischen den Kantonen und ermöglicht es, auf eine Kontrolle des Waffenexports und -imports zwischen Liechtenstein und der Schweiz zu verzichten. Dank dem Vertrag bleibt der grenzüberschreitende Verkehr mit Feuerwaffen zwischen der Schweiz und Liechtenstein trotz der Schengen-Assoziierung Liechtensteins weiterhin vereinfacht möglich.

Der bilaterale Vertrag bedarf der parlamentarischen Genehmigung und unterliegt dem fakultativen Referendum. Bei der vorläufigen Anwendung von völkerrechtlichen Verträgen hat der Bundesrat der Bundesversammlung sechs Monaten ab Beginn der vorläufigen Anwendung den Entwurf des Bundesbeschlusses über die Genehmigung des Vertrags zu unterbreiten. Mit der Verabschiedung der Botschaft zuhanden der Bundesversammlung hat der Bundesrat diese gesetzliche Frist nun eingehalten.


Adresse für Rückfragen

Mediendienst fedpol, T +41 31 323 13 10


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Bundesamt für Polizei
http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-44775.html