CEDAW-Leitfaden für die Schweizer Rechtspraxis: So funktionierts!

Bern, 05.06.2012 - Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF publiziert im Hinblick auf den 14. Juni* einen Online-Leitfaden für die Anwendung der UNO-Frauenrechtskonvention CEDAW in der Schweiz. Er macht Anwältinnen, Anwälte und Rechtsberatungsstellen ver-traut mit diesem internationalen Instrument und zeigt anhand von Modellbeispielen, wie es vor Schweizer Gerichten genutzt werden kann.

Die Schweiz hat die UNO-Frauenrechtskonvention CEDAW 1997 ratifiziert und ist damit verpflichtet, Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu beseitigen und eine aktive Gleichstellungspolitik zu betreiben. Wie jeder Vertragsstaat soll sie in allen Lebensbereichen konkrete Massnahmen gegen rechtliche und tatsächliche Diskriminierung ergreifen. Das Zusatzprotokoll, für die Schweiz seit 2008 in Kraft, sieht ein Mitteilungsverfahren («Individualbeschwerdeverfahren») vor, das betroffenen Mädchen und Frauen die Möglichkeit gibt, sich beim CEDAW-Ausschuss zu beschweren,  wenn sie sich in ihren Rechten aus dem Übereinkommen verletzt fühlen. Die Rechtspraxis hat die Möglichkeiten dieser internationalen Instrumente bisher kaum genutzt, nicht zuletzt, weil Anwältinnen und Anwälte mit ihnen wenig vertraut waren.

Schwerpunkt Praxis

Der neue Leitfaden soll dies ändern. Erarbeitet von Rechtsexpertinnen und praktizierenden Rechtsanwältinnen, legt er grossen Wert auf die praktischen Bedürfnisse von Anwältinnen und Anwälten, Gerichten und Rechtsberatenden: Er schafft direkten Zugang zu relevanten Dokumenten (Links) und bereitet Informationen nutzungsgerecht auf. Alle Informationen sind auf dem Internet zugänglich. 15 Modellbeispiele machen deutlich, wie das CEDAW-Übereinkommen die rechtliche Argumentation in gleichstellungsbezogenen Verfahren vor schweizerischen Gerichten unterstützen und ergänzen kann. Die Beispiele kommen aus den Gebieten Öffentliches Dienstrecht, Arbeitsrecht, Eherecht, Sozialversicherungsrecht, AusländerInnenrecht, Häusliche Gewalt, Frauenhandel. Aufgezeigt werden ausserdem die Voraussetzungen für die Einreichung von Mitteilungen („Individualbeschwerden“) an den CEDAW-Ausschuss. Das Online-Tool hat Modellcharakter und ist auch für die Arbeit mit anderen internationalen Menschenrechtsinstrumenten wie beispielsweise der UNO-Kinderrechtskonvention von Nutzen.

Am 14. Juni 1981 verankerten die Schweizerinnen und Schweizer das Prinzip der Gleichstellung zwischen den Geschlechtern in der Bundesverfassung. 31 Jahre nach dieser Volksabstimmung ist rechtlich vieles erreicht, aber bei der Verwirklichung sind weiterhin Engagement und gute Ideen gefragt. Die EKF freut sich deshalb, zum Jahrestag des Gleichstellungsartikels den neuen Leitfaden der EKF zur Anwendung von CEDAW in der Schweiz vorzustellen. Denn die Verwirklichung des Verfassungsartikels geht Hand in Hand mit der Umsetzung der UNO-Frauenrechtskonvention in der Schweiz. Das neue Online-Instrument kann dabei gute Dienste leisten.

Der Leitfaden wurde im Auftrag der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen EKF von Dr. Erika Schläppi in Zusammenarbeit mit weiteren Rechtsexpertinnen und praktizierenden Anwältinnen erarbeitet. Er ist auf der Website der EKF ab Juni 2012 frei und unentgeltlich zugänglich: www.frauenkommission.ch > Dokumentation


CEDAW-Leitfaden für die Rechtspraxis. Das Übereinkommen CEDAW und sein internationales Mit­teilungsverfahren. Nützliches und Wissenswertes für die Anwaltspraxis. Ein Online-Tool der EKF. Bern, elektronische Veröffentlichung, 2012. Herausgeberin: Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF. Erarbeitet von Dr. iur. Erika Schläppi, Rechtsanwältin, in enger Zusammenarbeit mit den Rechtsexpertinnen und Rechtsanwältinnen Dr. iur. Kathrin Arioli, lic.iur. Jeanne DuBois, lic.iur. Christina Hausammann, lic.iur. Charlotte Iselin, Prof. Dr. iur. Regula Kägi-Diener, Dr. iur. Caterina Nägeli und Prof. Dr. iur. Judith Wyttenbach. Veröffentlichung ausschliesslich auf: www.frauenkommission.ch > Dokumentation. Verfügbar auf Deutsch und Französisch.


Adresse für Rückfragen

Judith Wyttenbach, Vizepräsidentin EKF, Tel. 031 631 45 97
Erika Schläppi, Autorin des Leitfadens, Tel. 031 332 95 60



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