Neues Regime für ausländische Taxis am Flughafen Zürich wird aufgeschoben

Bern, 08.06.2012 - Die Inkraftsetzung der neuen Vorschriften für deutsche und österreichische Taxis am Flughafen Zürich wird bis auf weiteres aufgeschoben. Der Bund wird rechtzeitig über den neuen Zeitpunkt der Inkraftsetzung informieren. Ursprünglich hätte das neue Regime ab 1. Juli 2012 gelten sollen. Die Verschiebung ergibt sich aufgrund der noch laufenden Fluglärm-Verhandlungen mit Deutschland. Anfang Jahr war beschlossen worden, die Taxi-Frage in die Verhandlungen aufzunehmen.

Eine Koordinationsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, des Kantons Zürich, der Stadt Kloten und des Flughafens Zürich hatte sich im letzten Sommer auf ein neues Regime für deutsche und österreichische Taxis am Flughafen Zürich geeinigt. Demnach haben ausländische Taxis gemäss dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU einen Rechtsanspruch darauf, während 90 Tagen pro Kalenderjahr Passagiere zum Flughafen zu bringen oder von dort auf Bestellung abzuholen. Für die Zeit über 90 Tage hinaus sollen die Staatsverträge von 1953 bzw. 1958 angewendet werden. Das bedeutet, dass deutsche und österreichische Taxifahrer nach 90 Tagen nur noch Passagiere zum Flughafen bringen, aber dort keine neuen Fahrgäste aufnehmen dürfen.

Diese Regelung hätte nach Ablauf einer Übergangsfrist per 1. Juli 2012 in Kraft treten sollen. Indes vereinbarten die Schweiz und Deutschland am 28. Januar 2012 auf Ministerebene, die Taxi-Frage in die Verhandlungen über die Fluglärm-Problematik zu integrieren. Die Verhandlungen laufen derzeit noch und sollen bis Sommer 2012 abgeschlossen sein. Aufgrund der neuen Ausgangslage wurde nach Rücksprache mit Bundesrätin Doris Leuthard beschlossen, die Inkraftsetzung der neuen Vorschriften für die Taxis bis auf weiteres aufzuschieben. Der Bund wird rechtzeitig über den neuen Zeitpunkt der Inkraftsetzung informieren, damit genügend Zeit für eine geordnete Umstellung bleibt.


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