Bundesrat stärkt Teilnahme der Schweiz am europäischen Strassentransportmarkt

Bern, 15.06.2012 - Der Bundesrat will Güterfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 3,5 bis 6 Tonnen der Lizenzpflicht unterstellen. Die neue Regelung betrifft primär Kleinlastwagen und Lieferwagen mit Anhängern. Zudem möchte er die Strafbestimmungen im Strassentransport anpassen. Mit den Angleichungen ans EU-Recht wird sichergestellt, dass inländische und europäische Strassentransportunternehmen weiterhin ungehindert in der Schweiz und Europa unterwegs sein können. Zugleich will der Bundesrat die Strafbestimmungen im öffentlichen Verkehr harmonisieren.

Seit das Landverkehrsabkommen in Kraft ist, wendet die Schweiz bei der Zulassung von Strassentransportunternehmen sowie bei Bewilligungen im grenzüberschreitenden Linienbusverkehr gleichwertige Rechtsvorschriften an wie die EU. Mit den Gesetzesänderungen, die er heute in die Vernehmlassung geschickt hat, will der Bundesrat erreichen, dass die Bestimmungen der Schweiz weiterhin möglichst mit jenen der EU kompatibel sind. So kann sichergestellt werden, dass die Schweiz voll am europäischen Strassenverkehrsmarkt teilnehmen kann und dass für alle Akteure die gleichen Vorschriften gelten.

Die wichtigste inhaltliche Änderung betrifft die Lizenzpflicht. Neu müssen Strassentransportunternehmen für sämtliche Güterfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen eine Lizenz beantragen. Bisher galt die Lizenzpflicht ab 6 Tonnen. Mit der Änderung wird gewährleistet, dass alle Strassentransportunternehmen, welche gewerbliche Transporte durchführen, gleich behandelt werden. Fahrzeuge, welche dem Werkverkehr, der Postzustellung und der Beförderung von Medikamenten oder medizinischem Gerät dienen, bleiben von der Lizenzpflicht ausgenommen.

Der Bundesrat schlägt ausserdem eine Anpassung der Strafbestimmungen vor. Strassentransporteure, die vorsätzlich ohne Bewilligung tätig sind, konnten bisher mit einer Busse bis maximal 10'000 Franken bestraft werden. Neu ist eine Busse bis maximal 100'000 Franken möglich. Die Erhöhung ist notwendig, damit eine Abschreckungswirkung erzielt und verhindert werden kann, dass Bussen bewusst in Kauf genommen werden.

Der Bundesrat beabsichtigt, im Rahmen der Vorlage auch die Strafbestimmungen im öffentlichen Verkehr zu harmonisieren. Die Maximalbussenhöhe von 100'000 Franken für Tätigkeiten ohne Bewilligung soll auch für den Eisenbahn-, Bus-, Seilbahn- und Schiffsverkehr eingeführt werden. Verschiedene andere Strafbestimmungen, welche die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs betreffen, sollen angeglichen werden.


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