Cabaret-Tänzerinnen-Statut aufheben: Vernehmlassung zur Verordnungsänderung

Bern, 15.06.2012 - Das Cabaret-Tänzerinnen-Statut für Personen aus Drittstaaten soll aufgehoben werden, weil seine Schutzwirkung zu wenig greift. Der Bundesrat hat am Freitag die Vernehmlassung zur entsprechenden Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) eröffnet. Im Gegenzug will der Bundesrat den Schutz von Opfern des Menschenhandels verstärken.

Seit über 40 Jahren wird die Zulassung ausländischer Cabaret-Tänzerinnen mit Arbeitsbewilligungen geregelt. In den neunziger Jahren wurde ein spezielles Statut geschaffen. Dieses Statut erlaubt es Personen aus Drittstaaten, in die Schweiz einzureisen, um als Cabaret-Tänzerinnen zu arbeiten. Zu ihrem Schutz ist es ihnen ausdrücklich untersagt, Gäste zu Alkoholkonsum zu animieren oder der Prostitution nachzugehen.

Bei der periodischen Überprüfung der Schutzwirkung dieses Statuts gelangte der Bundesrat nun zum Schluss, dass diese nicht mehr gewährleistet ist. Etwa die Hälfte der Kantone wendet das Statut nämlich nicht mehr an, unter anderem aus Gründen der mangelnden Kontrollierbarkeit der bestehenden Bestimmungen, etwa des Verbots der  Prostitution oder der Mindestanforderungen beim Lohn. Auch wird das Risiko für Menschenhandel als gross angesehen. Nach Ansicht des Bundesrats fällt damit die Grundlage für eine Aufrechterhaltung des Statuts weg.

Die Zulassung von Cabaret-Tänzerinnen stellt im Übrigen eine Abweichung vom dualen Zulassungssystem der Schweiz dar. Dieses gewährt Erwerbstätigen aus den EU-/EFTA-Staaten einen einfachen Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt, jenen aus Drittstaaten grundsätzlich aber nur in Kontingenten und bei guter Qualifikation. Beim Cabaret-Tänzerinnen-Statut für Personen aus Drittstaaten gibt es eine solche Kontingentierung nicht.

Opferschutz stärken
Die Abschaffung des Statuts soll durch flankierende Massnahmen begleitet werden. Dabei  möchte der Bundesrat insbesondere den Opferschutz stärken. Namentlich werden die Kantone dazu aufgefordert, die Runden Tische zur Bekämpfung des Menschenhandels weiter zu entwickeln. Die betroffenen Akteure sollen vermehrt für die Thematik sensibilisiert werden.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 2. November 2012.


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