Keine Ausweitung des Datenaustausches zwischen Bund und Kantonen

Bern, 15.06.2012 - Die geltenden Bestimmungen über den Datenaustausch zwischen Bund und Kantonen in den Bereichen Sozialversicherungen, Sozialhilfe, Einbürgerungen und Steuern sind ausreichend. Eine Ausweitung des Datenaustausches ist nicht erforderlich. Zu diesem Schluss gelangt ein Bericht, den der Bundesrat am Freitag zur Kenntnis genommen hat.

Bereits im Dezember 2010 war der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass die gesetzliche Grundlage für den Datenaustausch zwischen Bund und Kantonen den Anforderungen grundsätzlich genügt. In einem zweiten Schritt prüfte er zusätzlich, ob weitere Massnahmen den Datenaustausch in den Bereichen Sozialversicherungen, Sozialhilfe, Einbürgerungen und Steuern verbessern könnten. Die Analyse zeigt, dass die geltenden Regelungen eine effiziente Zusammenarbeit ermöglichen und sich weitere Massnahmen erübrigen.

Keine Meldepflicht der Schulen bei "Sans-Papiers"-Kindern

Alle Kinder haben ein Recht auf eine Grundschulbildung. Die Einführung einer gesetzlichen Meldepflicht für die Schulbehörden bei Schülerinnen und Schülern ohne rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz stünde in einem Spannungsverhältnis mit den Vorgaben der Bundesverfassung und des Völkerrechts. Deshalb müsste mit einer Meldepflicht auch die Möglichkeit einer Regularisierung des Aufenthalts verbunden sein. Eine entsprechende Härtefallklausel, die auch die Eltern erfasst und die als Rechtsanspruch formuliert würde, dürfte politisch zurzeit keine Mehrheit finden. Aus diesen Gründen verzichtet der Bundesrat darauf, eine generelle Meldepflicht der Schulen vorzusehen.

Verzicht auf nationale Datenbank im Sozialwesen

Die Organe der einzelnen Sozialversicherungen müssen einander auf Anfrage die erforderlichen Daten liefern, um ungerechtfertigte Bezüge zu verhindern. Ändern sich bei der bis anhin berechtigten Person die für die Leistung massgebenden Umstände, besteht sogar eine Informationspflicht. Auch im Verhältnis zwischen anderen Verwaltungsbehörden - insbesondere der zuständigen Sozialhilfebehörde - und den Sozialversicherungen besteht eine Auskunftspflicht auf Anfrage. Eine nationale Datenbank im Sozialwesen würde nur einen geringen Zusatznutzen und einen zu hohen technischen und finanziellen Aufwand mit sich bringen. Aus diesem Grund verzichtet der Bundesrat auf deren Einführung.

Keine einheitliche Regelung

Die Analyse der geltenden Bestimmungen hat gezeigt, dass sich keine allgemeinen Optimierungsmassnahmen aufstellen lassen, wie der Datenaustausch zwischen den verschiedenen Behörden zu regeln ist. Die Bedürfnisse der jeweils betroffenen Behörden sind zu unterschiedlich. Der Bundesrat verzichtet deshalb auf die Schaffung einheitlicher Regelungen für den Datenaustausch. Beim Datenaustausch ist ein problembezogenes und bedarfsorientiertes Vorgehen angezeigt.

Offene Fragen

Im Bereich der Schwarzarbeit wird evaluiert, ob die zuständigen Kontrollorgane einen verbesserten Zugang zu den Datenbanken im Sozialversicherungs- und Sozialhilfewesen erhalten sollen. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (Bundesamt für Migration) zudem neu damit beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (Bundesamt für Sozialversicherungen) und dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (SECO) vertieft zu prüfen, ob die Rechtsstellung von Sans-Papiers gemäss Ausländerrecht, Sozialversicherungsrecht und im Bereich der Schwarzarbeit noch als zeitgemäss und kohärent betrachtet werden kann.


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