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Missbrauch des Asylrechts existiert und muss bekämpft werden. Die Missbrauchsbekämpfung darf aber nicht dazu führen zu vergessen, dass die grosse Mehrheit der Menschen, die in der Schweiz um Asyl ersuchen, sich in einer Notsituation befinden und ein Recht darauf haben, mit Würde und Respekt behandelt zu werden. Für die EKR bedeutet der Kampf gegen Rassendiskriminierung, dass die Massnahmen, die im Asylwesen getroffen werden, mit der nationalen Gesetzgebung und den internationalen Menschenrechtsvorgaben übereinstimmen. Dass generell anstatt Sozialhilfe nur noch die Nothilfe an Asylsuchende vergeben werden soll, fördert deren Marginalisierung und Zurückweisung und begünstigt die Suche nach zusätzlichen illegalen Verdienstmöglichkeiten. Der Kampf gegen den Missbrauch darf nicht zu Strafmassnahmen gegenüber allen Asylsuchenden führen.
Zum Nationalen Flüchtlingstag erinnert die EKR mit Nachdruck daran, dass das Recht auf Respekt und Würde die Grundlage der Aufnahmepolitik bildet, zu der sich die Schweiz verpflichtet hat.